Fall Luca: Urteil vorerst nicht rechtskräftig

Viersen. Das Urteil gegen Amanda Z., die Mutter des kleinen Luca, und ihren Lebensgefährten Martin S. wird vorerst nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte haben Revision eingelegt, wie Jan-Philipp Schreiber, der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach, gestern bestätigte.

Der Lebensgefährte war am 13. Juni wegen Totschlags und Misshandlung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Mutter sollte, weil sie die Misshandlungen zugelassen habe, für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Martin S. im Oktober 2016 den fünf Jahre alten Luca in dessen Kinderzimmer in Dülken getötet hat. Indizien und die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche waren für die siebte große Strafkammer ausschlaggebend.

Der Junge hatte Blut eingeatmet und schwere innere Verletzungen. Doch daran sei der Fünfjährige nicht gestorben: „Luca ist ganz am Ende erwürgt worden“, sagte Richter Lothar Beckers bei der Urteilsverkündung. „Was in der Nacht passiert ist, haben wir nicht vollständig ermitteln können“, räumte er ein.

Rechtsanwalt Hendrik Rente, der den Lebensgefährten verteidigt hatte, hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Er sehe die Schuld seines Mandanten nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Schon in seinem Plädoyer hatte er gesagt, dass nur feststehe, dass einer der beiden Angeklagten die Tat begangen haben müsse, dass aber unklar sei, wer von beiden. Auch Felix Menke, der Verteidiger der Mutter, hatte sich mit dem Urteil unzufrieden gezeigt. Er hatte eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin erreichen wollen.

Das Gericht hat vom Tag der Urteilsverkündung an sieben Wochen Zeit, diese zu formulieren. Erst wenn sie da ist, müssen die Verteidiger ihre Revisionsanträge begründen. Martin S. bleibt in Untersuchungshaft, Amanda Z. ist auf freiem Fuß. hah/naf

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