Eltern könnten Kita-Beiträge zurückerhalten

Stadt prüft, ob ihre Kita-Satzung rechtens ist. Richter kippten ähnliche Regelung in Kempen.

Eltern könnten Kita-Beiträge zurückerhalten
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Nettetal. Eltern in Nettetal mit mindestens zwei Kindern in Tagesbetreuung können eventuell auf eine Rückerstattung von Kita-Beiträgen hoffen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vergangene Woche nach Klagen von fünf Eltern die Kempener Satzung über die Kita-Beiträge für Geschwisterkinder als rechtswidrig bewertete, sind auch der Nettetaler Stadtverwaltung Zweifel an der Gültigkeit der eigenen Beitragssatzung gekommen.

Die Münsteraner Richter kassierten einen Passus der Kempener Satzung, nach der Eltern fürs Geschwisterkind eines (beitragsfreien) Vorschulkindes Kita-Gebühren zahlen müssen und stellten klar, dass nach der Geschwisterkindregelung jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern auch beitragsfrei seien. Eine ähnliche Regelung wie in der rechtswidrigen Kempener Satzung findet sich auch in der vor zwei Jahren beschlossenen Nettetaler Beitragssatzung. Dort zahlen Eltern für Kinder, deren Geschwister sich im letzten Kindergartenjahr befinden, einen auf 80 Prozent ermäßigten Beitrag. In Viersen, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten regelt die jeweilige Satzung hingegen, dass Geschwisterkinder von Vorschulkindern beitragsfrei sind.

In den vergangenen Tagen gingen in Nettetal die ersten Widersprüche ein, Eltern baten die Verwaltung, die Satzung zu ändern. „Wir nehmen die Bedenken der Eltern sehr ernst“, betont der Erste Beigeordnete Armin Schönfelder. Da die Urteilsgründe für die Entscheidung des OVG Münster noch nicht vorliegen, könne die Stadt noch nicht bewerten, ob die eigene Satzung fehlerhaft ist. Die Widersprüche von Eltern könnten noch nicht abschließend bewertet werden.

Die Stadt weist darauf hin: Widersprüche müssen formgerecht eingereicht werden, eine E-Mail reiche nicht aus. Rechtsbehelfe für das abgelaufene Kindergartenjahr seien in der Regel verfristet, fürs kommende Jahr werden Rechtsbehelfe, wenn sie innerhalb der Monatsfrist eingegangen sind, geprüft. Bereits geleistete Zahlungen fürs kommende Kindergartenjahr würden gegebenenfalls zurückerstattet. Bürgermeister Christian Wagner (CDU) verspricht: „Sollte das OVG Münster die Grundlagen unserer Satzung als nicht rechtmäßig bewerten, werden wir zeitnah eine familienfreundliche Regelung anstreben.“

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