„Causa Küppers“: Stadt-Tochter GMG soll auf den Prüfstand

Der Ältestenrat befasst sich mit der Grundstücks-Gesellschaft.

Viersen. Vor einem Katalog schwieriger Fragen steht heute der Ältestenrat, der nach dem Ratsbeschluss erneut zur „Causa Küppers“ zusammenkommt und über die Folgen berät: Da wird es um die Personalie Thomas Küppers gehen, um die bisherige Personalunion für Wirtschaftsförderung und Geschäftsführung der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft (GMG) und um die grundsätzliche Aufstellung der GMG.

Zum Hintergrund: Ende Februar hatte der Rat entschieden, dass der verbeamtete Wirtschaftsförderer Thomas Küppers (48) seine gesamte zusätzliche Vergütung von 220 000 Euro als GMG-Geschäftsführer an die Stadt zurückzahlen muss. Darüber hinaus wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er seine zusätzliche Vergütung nicht bei der Stadt angezeigt haben soll. Seit Mai 2014 erhält Küppers als GMG-Geschäftsführer neben der Beamtenbesoldung eine Vergütung von 3000 Euro brutto monatlich plus einer Tantieme von fünf Prozent des Jahresüberschusses. Somit erhielt Küppers etwa 2015 ein Jahresbrutto von 202 000 Euro.

Zum weiteren Vorgehen sagt SPD-Fraktionschef Alfons Görgemanns: „Die Verwaltung wird das Geld jetzt einfordern müssen. Die Politik muss sich Gedanken darüber machen, welche Aufgaben sie wirklich an städtische Töchter auslagern will.“ Die GMG sei damals gegründet worden, um vom behäbigen städtischen Haushalt unabhängiger und effektiver zu sein, so Görgemanns. „Dabei war sie sehr erfolgreich. Leider haben sie und ihre Gremien sich mehr verselbstständigt, als es gut war.“

Einig sind sich SPD, CDU und Grüne in ihrer Forderung, dass die GMG sowie ihre Verknüpfung mit der Stadt transparenter werden soll. „Es geht darum, Schaden von der Stadt abzuwenden“, so SPD-Fraktionschef Görgemanns.

Die CDU-Fraktion soll zur „Causa Küppers“ nicht einheitlich aufgestellt sein. „Da brodelt es“, sagte ein Insider. So soll zur Debatte stehen, die Arbeit der GMG von einem externen Wirtschaftsprüfer unter die Lupe nehmen zu lassen. Dabei solle es auch um die weiteren Personalverflechtungen von Wirtschaftsförderung und GMG gehen.

Von Brodeln in seiner Fraktion möchte CDU-Fraktionschef Stephan Sillekens nicht sprechen, aber: „Wir diskutieren — teils auch heftig. “ In jedem Fall wolle die CDU Konsequenzen ziehen. Die Organisation der Wirtschaftsförderung und GMG müsse man überdenken. „Es muss für die Ratsmitglieder mehr Transparenz hergestellt werden.“

Die FDP sucht nach den Verantwortlichen in der „Causa Küppers“. „An der Vergütungsvereinbarung müssen zumindest der damalige GMG-Beiratsvorsitzende Günter Neumann (CDU) und sein Stellvertreter Friedhelm Werner (Grüne) beteiligt gewesen sein — auch wenn Letzterer schon versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen“, sagt der FDP-Stadtverbandsvorsitzende Frank a Campo. Auch der damalige Bürgermeister Günter Thönnessen (SPD) müsse von der Sache gewusst haben. In Sachen GMG sieht die FDP die Bürgermeisterin in der Pflicht: „Ich war bisher von der Leistungsfähigkeit der GMG überzeugt, aber es gibt Möglichkeiten der Optimierung. Da ist die Bürgermeisterin gefordert. Die Personalunion von Wirtschaftsförderer und GMG-Geschäftsführer halten wir nicht mehr für sinnvoll“, sagt FDP-Fraktionschef Stefan Feiter. Auch die Grünen wollen die Posten trennen. Zur Weiterentwicklung der GMG haben sie konkrete Vorstellungen: „Wir wollen eine Stadtentwicklungsgesellschaft“, sagt Fraktionschefin Martina Maaßen.

Jenseits der Politik gibt es noch mehr offene Fragen: Welche Konsequenzen zieht der GMG-Beirat aus dem Ratsbeschluss? Welche Schritte sind notwendig, um die Vergütungsvereinbarung nach der politischen Willensbekundung zu ändern? Wieweit ist der GMG-Beirat als Aufsichtsgremium der städtischen Tochter dem verpflichtet? Wird die Personalunion nun aufgelöst? Wie wird die Vergütung des GMG-Geschäftsführers geregelt? Im Frühjahr steht nach der Feststellung des GMG-Jahresergebnisses die Festsetzung der erfolgsorientierten Tantieme an. Die aber widerspricht dem politischen Willen. Küppers Vertrag soll regulär erst 2017 zur Revision anstehen.

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