Breyellerin versucht vergeblich, Nachbarn ausfindig zu machen

Marion Müllers ärgert sich: Das Nachbargrundstück ist verwildert, die Pflanzen ragen auch auf ihr Grundstück.

Breyellerin versucht vergeblich, Nachbarn ausfindig zu machen
Foto: Busch

Breyell. Eigentlich wirkt die Fläche zwischen den Häusern 8a und 9 an der Straße Berg wie eine Idylle im Mühlenbachtal: vorne zur Hälfte kurz gehaltene Wiese, dann nach hinten Buschwerk, immer höher werdend. An der linken Seite ist entlang des Zauns eine breite Schneise bis hinten geschlagen, doch an der rechten Seite wuchert es über den Zaun — den Nachbarn scheint es nicht zu stören. Im Buschwerk zwitschern die Vögel, auf der Wiese hoppeln die Kaninchen. Fast Natur pur.

Davon allerdings ist Marion Müllers gar nicht begeistert. Sie wohnt seit dem Jahr 1999 an der Johann-Peters-Straße. Und ihr terrassenartig angelegter Garten grenzt zu einem Teil an dieses Grundstück, von dem aus das Sträuchergeäst herüber ragt. Am Boden breiten sich Brennnesseln und andere „Wildkräuter“ aus. Viele Jahre hat sie diese immer wieder entfernt, „doch inzwischen schaffe ich das körperlich nicht mehr. Und die Beschäftigung eines Gärtners geht ins Geld“, sagt Mülllers. Deshalb wollte sie den Eigentümer bitten, für Ordnung zu sorgen.

Das das ist gar nicht so einfach, denn: Wem das Grundstück gehört, weiß in der Nachbarschaft niemand.

Müllers wandte sich bei ihrer Suche an die Nettetaler Stadtverwaltung. „Keine Auskunft möglich, Datenschutz“, lautete Anfang des Jahres die Antwort beim Bürgerservice. Dort erhielt Müllers den Hinweis, es bei der Grundbuchstelle des Amtsgerichts zu versuchen. Auch dort kam der Verweis auf den Datenschutz. Ergänzt um den Tipp, zum Katasteramt bei der Kreisverwaltung zu fahren. Müllers fuhr nicht, sondern telefonierte und erfuhr von einem „sehr freundlichen Herrn“, dass das Grundstück auf den Namen einer Frau eingetragen sei, nur: „Wir haben keine Adresse oder Telefonnummer.“

Mit dem Namen wurde die Breyellerin erneut beim Bürgerservice der Stadt vorstellig, wieder hörte sie: „Datenschutz“. Müllers schrieb einen Brief an Bürgermeister Christian Wagner. Dessen Mitarbeiter hätten laut Müllers immer wieder gesagt: ,„Wir können nichts machen.“ Denn von dem „total verwilderten Grundstück“ gehe keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

Erneut erhielt sie den Tipp: auf zum Amtsgericht. Dort hat es wahrscheinlich eine Panne gegeben, als nicht eingehend das „berechtigte Interesse“ geprüft wurde. Dieses berechtigte Interesse wollte Müllers geltend machen, als sie dort zur Dokumentation als Anspruchsberechtigte mit einem Grundbuchauszug für ihr eigenes Grundstück auftauchte.

Nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts sieht die Amtsgerichtsdirektorin Dagmar Emmrich-Ipers heute das „berechtigte Interesse“ als begründet an. Sie macht aber auch darauf aufmerksam, dass sich dieses nur auf die Anschrift bezieht. Und gibt zu bedenken: „Ob die Anschrift stimmt, das können wir nicht garantieren, da uns Veränderungen nicht immer mitgeteilt werden.“

Marion Müllers muss weiter suchen. Und sie wird sich weiter ärgern, wenn sie auf das ungepflegte Areal blickt.

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