Brandstifter bleibt in Psychiatrie

Viersener, der sein Elternhaus anzündete, soll weiter betreut werden.

Brandstifter bleibt in Psychiatrie
Foto: Jungmann/Fischer

Viersen. Zwei Stunden nach Prozessbeginn im Landgericht ergeht das Urteil: Der Viersener, der wegen schwerer Brandstiftung in drei Fällen angeklagt ist, bleibt in der psychiatrischen Klinik, in der er bereits behandelt wird. Vorher hatten ihm ein Psychologe sowie ein Sachverständiger ein hohes Rückfall-Risiko in die Spirale aus Drogen und Kriminalität bescheinigt. „Wir können uns dem Gutachten nur anschließen“, sagte der Richter. Der Angeklagte „leidet unter einer psychotischen Störung, die unter dem Einfluss und dem Auslöser von Drogen aufgetreten ist und die seine Steuerungsfähigkeit aufhebt. Es steht zu befürchten, dass er vergleichbare Taten begeht“. Es gebe daher keine strafrechtliche Verfolgbarkeit. Damit folgte der Richter der Forderung des Staatsanwalts, der sich auch dem Verteidiger anschloss.

Am gestrigen Verhandlungstag wurde zunächst der behandelnde Psychologe gehört. Der Angeklagte ist zurzeit in der LVR-Klinik Köln untergebracht. Einen Tag, nachdem er sein Elternhaus angesteckt hatte, traf der Psychologe auf ihn. „Er befand sich in einem akut psychotischen Zustand und litt unter Verfolgungswahn“, sagte dieser gestern aus. Nach einem Tag in einem sogenannten Krisen-Interventionsraum wurde der Angeklagte in ein Freiwilligen-Zimmer überführt, denn: „Er war von Anfang an bereit, Medikamente einzunehmen.“ Nach fünf Tagen konnte sich der Viersener frei unter den Mitpatienten der Station bewegen. „Er sprach offen über seinen früheren Drogenkonsum und erkannte zu seinem Erstaunen, dass er gut auf die Medikamente reagierte“, so der Psychologe. Jedoch habe er nicht verstanden, warum er weiter behandelt werden sollte, lehnte eine Erhöhung der Dosis ab.

Er habe zugegeben, die Brände gelegt zu haben, jedoch seien ihm die Gründe dafür nicht klar. Sein Vater sei seine beste Bezugsperson. Bei dem ersten Brand spricht der Angeklagte jedoch von Rache: Das Wohnhaus der Ex-Freundin habe er an der Stelle angezündet, an der sie immer mit seinem Ex-Kollegen auf der Couch gesessen habe. Er habe sie nicht verletzen wollen und direkt auf den Brand aufmerksam gemacht.

Laut dem Sachverständigen hat Cannabis- und Amphetamin-Konsum die schizophrene Psychose ausgelöst, unter der der Angeklagte leide und die ihn nicht mehr steuerungsfähig machen. „Es kommt zu einer affektiven Störung, bei der er Wut und Angst nicht mehr kontrollieren kann.“ Er empfahl die Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Angeklagte nahm das Urteil an: „Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir sehr leid.“

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