Biotonne wird ab 2015 zur Pflicht

Wer in Niederkrüchten selbst kompostieren möchte, muss bald eine Gebühr zahlen. Viele Bürger protestierten dagegen.

Niederkrüchten. Der Hauptausschuss hat die neue Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Niederkrüchten beschlossen — und damit auch die Einführung der „Pflichtbiotonne“. Damit unterliegen künftig auch Bioabfälle dem „Anschluss- und Benutzungszwang“, wie es im Amtsdeutsch heißt, an das kommunale Abfallentsorgungssystem. Die Satzung tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Prinzipiell muss dann jeder Haushalt eine Braune Tonne nehmen. Dagegen hatte sich im letzten Jahr erheblicher Widerstand formiert. Die Gützenratherin Gisela Heiden hatte eine Unterschriftenaktion gestartet und über 600 Unterschriften gegen die Zwangs-Biomülltonne gesammelt. Die Kritiker sehen die Plichtbiotonne als Abzocke, weil viele Haushalte selbst kompostierten und keine Braune Tonne bräuchten.

Eine Befreiung von der Braunen Tonne für Eigenkompostierer ist jedoch möglich. Dafür muss der Grundstücksbesitzer laut Satzung nachweisen, „dass er nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos auf diesem Grundstück selbst so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (zum Beispiel Ratten), nicht entsteht (Eigenverwertung)“. Wer sich befreien lässt, muss damit rechnen, dass die Eigenkompostierung durch die Gemeindeverwaltung kontrolliert wird, so Reinhard Karner vom Bauverwaltungsamt.

Kostenneutral ist die Befreiung allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Stattdessen erhalten Eigenkompostierer einen „angemessen Gebührenabschlag“. Wie hoch dieser Abschlag ausfallen wird, ist noch unklar. Denn die Abfallentsorgungssatzung setzt nur den Rahmen. Die Höhe der Müllgebühren und auch des Abschlags für Eigenkompostierer wird in einer separaten Gebührensatzung festgelegt. Über diese berät der Hauptausschuss voraussichtlich am 2. Dezember. Danach werden die Haushalte angeschrieben und ausführlich über die neuen Regelungen informiert.

Mit der Pflichtbiotonne will die Gemeinde mehr Gebührengerechtigkeit erreichen. Denn bisher wird die Biotonne in Niederkrüchten nur von etwas mehr als 50 Prozent der Haushalte genutzt. Der Rest spart sich die Einzelgebühr von bisher 90,30 Euro pro Jahr für die Braune Tonne. Und nicht wenige entsorgen ihren Biomüll — letztlich auf Kosten der übrigen Gebührenzahler — offenbar über die Graue Tonne, wie der Kreis Viersen bei der Gemeinde moniert hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort