Zum Ehrenamt verpflichtet

Weil sich zu wenig Freiwillige als Wahlhelfer melden, müssen städtische Mitarbeiter Dienst schieben.

Kreis Mettmann. Ohne sie gebe es am Abend der Landtagswahl kein amtliches Endergebnis: Wahlhelfer sorgen für den reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen. Doch die Städte haben Probleme, ausreichend freiwillig Helfer zu finden.

In Velbert wird das besonders deutlich. 600 Wahlhelfer werden am kommenden Sonntag bei der Landtagswahl in den 67 Wahllokalen die Bürger willkommen heißen und ab 18 Uhr die abgegebenen Stimmzettel auswerten. „Gerade einmal 200 von ihnen sind freiwillige Helfer. 400 sind städtische Bedienstete, die wir verpflichtet haben“, sagt Sven Bigge vom Projektteam Wahlen. Dass sich wenige Bürger melden, sei nichts Neues. „Das war schon die vergangenen Jahre so.“

Dabei versuchen die Städte mit den sogenannten Erfrischungsgeldern — eine Art Aufwandsentschädigung — einen kleinen Anreiz zu geben, sich als Wahlhelfer zu melden. In der Regel liegt die finanzielle Belohnung zwischen 25 und 50 Euro. „Das legt jede Stadt für sich selbst fest“, sagt Bigge.

Dass das Erfrischungsgeld die Menschen dazu bewegen kann, sich als Wahlhelfer zu engagieren, zeigt das Beispiel Haan. Als eine der wenigen Kommunen im Kreis Mettmann musste dort „noch niemand von den städtischen Mitarbeitern zwangsverpflichtet werden“, sagt Rainer Skroblies, stellvertretender Ordnungsamtsleiter.

Und für ihn ist die überdurchschnittliche Aufwandsentschädigung, die Haan zahlt, der Grund, warum die Stadt keine Probleme hat, Freiwillige zu finden. 80 Euro bekommt ein Wahlvorstand, 60 Euro ein Beisitzer. 192 Wahlhelfer werden in Haan am Sonntag ihren Dienst antreten. „Und wir haben noch eine lange Reserveliste“, sagt er.

In Ratingen werden am Sonntag 700 Wahlhelfer aktiv sein. „Davon sind die meisten städtische Bedienstete“, sagt Ulrich Kunde, Leiter des Bürgerbüros. Wenn sie arbeiten, zählt dies nicht als Überstunden. „Die Rathausmitarbeiter machen das genauso als Ehrenamt wie alle anderen auch“, sagt er, „wenn sie auch für den „Dienst einberufen worden sind“. Ablehnen könne ein städtischer Mitarbeiter seinen Dienst nur, wenn er einen triftigen Grund hat, zum Beispiel schon Urlaub eingereicht hat.

Monheim hat das anders geregelt: Dort können die städtischen Mitarbeiter, die als Wahlhelfer arbeiten müssen, sich aussuchen, ob sie das Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro nehmen oder für die Stunden lieber Freizeitausgleich haben wollen. Rund die Hälfte der 190 Wahlhelfer in Monheim arbeitet bei der Stadt. Der Rest sind Bürger, „aber auch die Parteien haben einige Mitglieder, die helfen werden“, sagt Stadtsprecher Michael Hohmeier.

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