Wülfrath verliert den Kita-Streit

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht droht Düssel eine Kindergarten-Schließung.

Wülfrath. "Jetzt müssen wir die Konsequenzen ziehen und eine der Kindergartengruppen in Düssel schließen", kommentiert Fachbereichsleiter Hans-Werner van Hueth das Urteil. Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht fand am Donnerstag die Verhandlung der Stadt Wülfrath gegen die Stadt Wuppertal statt. Die beiden Kommunen streiten sich seit angem über die Übernahme von Kindergartenkosten. Wülfrath hat verloren.

Die Stadt Wülfrath leistet Zuschüsse für die beiden konfessionellen Kindergärten in Düssel. Diese besuchen auch jeweils 20 bis 30 Kinder aus dem benachbarten Wuppertal. Im Dezember 2008 hatte Wülfrath eine Gebührenforderung in Höhe von 78 000 Euro an die Nachbarstadt gestellt. Man war der Überzeugung, Wuppertal müsse sich an den Kosten beteiligen, schließlich würden nicht wenige Kinder aus der Stadt die Einrichtungen in Düssel besuchen.

Die Klage der Stadt Wülfrath wurde abgewiesen. Das Gericht sah die von Wülfrath vorgebrachten Anspruchsvoraussetzungen nicht als gegeben an: "Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen." Die Stadt war der Auffassung gewesen, man erfülle für die Wuppertaler Kinder, die einen der Kindergärten in Düssel besuchen, einen Betreuungsanspruch, für den die Heimatstadt zuständig sei. Die Uneinigkeit über die Zuständigkeit würde mit der Gebietsreform von 1975 zusammenhängen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das entscheidende Gebiet zur Stadt Wuppertal gehört. Die Anteile der Zuschüsse, die für die Kinder aus Wuppertal gezahlt würden, seien von der Nachbarstadt zu erstatten. Dies sahen die Richter anders.

Demnach sei es nicht unüblich, dass in Randgebieten auch Kinder aus der Nachbargemeinde Betreuungseinrichtungen jenseits der Stadtgrenze besuchten. Zahlungen an die versorgende Stadtseien vom Landesgesetzgeber auch so nicht vorgesehen. Schließlich könne man davon ausgehen, dass im Gegenzug auch Wülfrather Kinder Wuppertaler Kindergärten besuchten. Insbesondere könne nicht 32 Jahre nach der kommunalen Neugliederung von einem Wechsel der Zuständigkeiten gesprochen werden. "Da hätten schon 1975 eine Erstattung gegenüber Wuppertal geltend gemacht werden müssen," so der Vorsitzende Richter.

Für die Kinder in Düssel kann das Urteil nun zu Veränderungen führen. "Die Eltern müssen künftig einen möglicherweise der Gemeinde fernen Kindergarten in Wuppertal für ihre Kinder finden und längere Wege in Kauf nehmen", so van Hueth. "Für die Betreuung von Wuppertaler Kindern können wir zukünftig nicht mehr aufkommen." Ab dem neuen Kindergartenjahr werde man nicht mehr für Wuppertaler Neuaufnahmen zahlen, sagte er der WZ. Über die Höhe der Prozesskosten können noch keine Aussagen getroffen werden.

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