Wülfrath: Rechtswidrige Hausdurchsuchung: „Das hat ein Nachspiel“

Ein 36-jähriger soll gedealt haben. Zeugen fehlten vor Gericht.

Wülfrath. Ungerecht behandelt fühlt sich Andreas K. Der 36-jährige arbeitslose Dachdecker und Mechatroniker musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Velbert wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten. Haschisch, Marihuana und Ecstasy soll der Wülfrather 2008 im großen Stil aus seiner Wohnung an der Goethestraße verkauft haben. Er streitet alles ab. Und vielleicht kommt er damit durch. Denn: Die Hausdurchsuchung war rechtswidrig.

Reglos aus dem Fenster starrend saß der mehrfach wegen Unfallflucht, Fahren ohne Führerscheins, Beleidigung und Körperverletzung vorbestrafte K. neben seinem Verteidiger Stefan-Marc Rehm. "Man hat mit vier Polizisten meine Wohnung gestürmt. Als ich einen Anwalt anrufen wollte, hat man mir das Handy aus der Hand geschlagen", schilderte der Angeklagte. Und die Beamten hätten ihm ein Heroin-Mehl-Zucker-Gemisch unterjubeln wollen.

Tatsächlich haben vier Polizeibeamte am 12. April 2008 nach tagelanger Observation die Wohnung durchsucht. Der Fund: rund 20 Gramm Haschisch, 40 Gramm Amphetamine und 138 Ecstasy-Tabletten. "Ich weiß nicht, wo die Drogen herkamen. Ich habe nie selber gedealt", beteuerte K. am Mittwoch. Er habe seine Wohnung Bekannten zum Drogenkonsum zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug soll er kostenlos an den Drogen beteiligt worden sein.

"Viel entscheidender ist doch, dass es für den 12. April keinen Durchsuchungsbefehl gab", sagte Verteidiger Rehm. Und damit hat er Recht. "Es war Gefahr in Verzug", erklärte Polizeibeamter Mehmet Cakmak sein Handeln. Auf den Bereitschaftshandys der Staatsanwaltschaft war zu so später Stunde niemand erreichbar. Richter Michael Dittmann bezweifelte aber, dass es zu diesem Zeitpunkt Gefahr in Verzug gegeben habe. Die Durchsuchung sei klar rechtswidrig gewesen. Damit sind die beschlagnahmten Drogen als Beweismittel nicht zugelassen. "Sie hätten auf die Genehmigung warten müssen. So ein Vorgehen hat noch ein Nachspiel", sagte Oberstaatsanwalt Bartholomäus Jackson-Klönther.

Jetzt muss Andreas K. über die anderen Zeugenaussagen der gewerbliche Handel mit Drogen nachgewiesen werden. Zwei der Befragten haben dies am Mittwoch noch bestätigt. Zwei weitere geladene Zeugen sind nicht im Gericht erschienen. Der Prozess wurde auf Montag vertagt.

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