Wirtschaft: Arbeitsamt statt Ruhestand

15 Mitarbeiter von Tedrive sind von der fehlenden Insolvenzsicherung für die Altersteilzeit betroffen. Schon das Vorgängerunternehmen Visteon kam der Gesetzesvorgabe nicht nach. Nun drohen bestenfalls Arbeitslosengeld oder HartzIV.

Wülfrath. Sie kämpft mit den Tränen. Zittert. Schüttelt immer wieder den Kopf. "Man hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen", sagt Gertrud Krewet und weint. Betriebsrat Ahmed Yildiz nimmt sie tröstend in den Arm.

Dass Tedrive keine Insolvenzsicherung für die Beiträge im Rahmen der Altersteilzeit vorgenommen hat, ist für sie ein Schock. "Es ist beschämend, wie mit Kollegen umgegangen wird, die 40 Jahre für das Unternehmen da waren", sagt Yildiz.

"Wir haben in der Tat keine Absicherung für die Einzahlungen der Altersteilzeit für den Insolvenzfall gefunden", bestätigt Alexander Lennemann, der Sprecher des Kölner Insolvenzverwalters. Er räumt auf Nachfrage der WZ ein, dass diese Vorfälle "nicht das Vertrauen der Mitarbeiter stärken".

Mit dem Betriebsrat werde man nach individuellen Lösungen für die Betroffenen suchen. "Wie soll so eine Lösung aussehen? Die gibt es nicht", kommentieren dies Yildiz und Michele Dattaro, 1. Bevollmächtigter der IG Metall.

Bei Tedrive Steering in Wülfrath sind 15 Personen von der fehlenden Insolvenzsicherung betroffen. Krewets Fall ist besonders - sie ist die einzige Mitarbeiterin, die sich bereits in der Phase der Freistellung befindet.

Eine Fallstudie: Gudrun Krewet (58) ist seit 1969 bei dem Werk beschäftigt. Im Sommer würde sie ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum feiern. Den Altersteilzeitvertrag hat sie zum 1.6. 2006 unterschrieben - bei Visteon. Tedrive übernahm das Unternehmen 2007. Bis Ende Mai 2008 hat sie gearbeitet - zu 100 Prozent. Ausgezahlt bekam sie 82 Prozent des Nettogehaltes.

Diese Summe sollte auch in den beiden Jahren der Freistellung gezahlt werden - bis zum Eintritt in die Rente zum 1. Juni 2010. Diese Lebensplanung ist dahin. Bis Ende Februar erhält sie noch Insolvenzgeld. "Ich habe schon nachgefragt, ob ich ab März wieder arbeiten kann. Das geht nicht", sagt Krewet.

"Wir setzen alles daran, dass sie ab März Arbeitslosengeld beziehen kann", sagt Dattaro. Sicher ist es nicht. Die anderen Fälle bei Tedrive sind anders gelagert. "Die meisten Betroffenen können nicht damit rechnen, dass die Zeit zwischen der Freistellung und dem geplanten Renteneintritt mit Arbeitslosengeld überbrückt werden kann. "Vielen droht ein Loch. Sie müssen dann HartzIV beziehen oder die Privatschatulle leeren", sagt der Gewerkschafter.

Dattaro unterstreicht, dass die Insolvenzsicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Und Yildiz fügt hinzu, dass bei dem Übergang zu Tedrive die neuen Eigner noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Dass Tedrive - wie Visteon zuvor - diese Sicherung nicht vorgenommen hat, ist "ein Gesetzesbruch und auch ein Bruch der Verträge mit den Mitarbeitern", sagt Dattaro. Tragisch sei es, dass dagegen rechtlich nicht vorgegangen werden könne. Eine Lücke im Gesetz? Yildiz: "Die Politik muss handeln."

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