Velbert: Kanäle müssen dichthalten

Das Landesabwassergesetz schreibt vor, dass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle prüfen lassen müssen.

Velbert. Den Stöpsel gezogen, die Spülung gedrückt, schon rauscht das Abwasser - getreu dem Motto "aus den Augen, aus dem Sinn"- in Richtung Kläranlage davon.

Doch bis spätestens Ende 2015 wird sich jeder Gebäudeeigentümer darum kümmern müssen, was in den Rohren unter seinen Füßen geschieht: Das Landeswassergesetz (LWG) schreibt vor, dass alle bestehenden Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen sind.

"Alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Leitungen - etwa unter der Bodenplatte des Hauses - bis zum öffentlichen Hauptkanal müssen untersucht werden", erläutert Bernhard Wieneck, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Abwasser bei den Technischen Betrieben (TBV).

Entscheidend ist der Anschlusspunkt an den städtischen Sammler: Bis dorthin ist der Eigentümer des zugehörigen Gebäudes auch über die eigene Grundstücksgrenze hinaus zuständig.

Bei den Technischen Betrieben gehen inzwischen schon zahlreiche Anfragen von Eigentümern ein, die sich über die gesetzliche Verpflichtung informieren wollen. Deshalb haben die TBV Informationen ins Internet gestellt und informieren auch im persönlichen Gespräch.

"Es geht dem Gesetzgeber in erster Linie um Umweltschutz", sagt Sachbearbeiterin Silke Patzer. Es solle sicher gestellt werden, dass kein Abwasser durch defekte Hausanschlüsse in Boden oder Grundwasser gelangt.

Typische Schäden sind Risse und Brüche, verursacht zum Beispiel durch Wurzelwuchs oder Setzungen. Teuer wird es, wenn eine Leitung einbricht, es zur Verstopfung und einem Rückstau kommt. Noch gravierender sind Unterspülungen durch undichte Rohre, die im schlimmsten Fall Fundamente in Mitleidenschaft ziehen können.

Grundsätzlich gibt es vier Verfahren zur Dichtheitsprüfung: Nach einer Reinigung - meist durch eine Hochdruck-Spülung - wird meist eine optische Inspektion per Kamerafahrt vorgenommen. Ist das Rohr augenscheinlich schadensfrei, ist die Dichtheitsprüfung erbracht und wird entsprechend bescheinigt.

Nur selten, so Silke Patzer, komme bei älteren Leitungen die Wasservollfüllung zur Anwendung, bei der alle Leitungen geflutet und Schäden anhand des Wasserverlustes aufgezeigt werden: "Das Verfahren erfordert sehr exakte Angaben zu Rohrlängen und Durchmessern, die bei älteren Gebäuden meist nicht mehr vorliegen." Daneben gibt es noch Druckprüfungen mit Luft und Wasser, die bei Neubauten ohnehin obligatorisch sind.

Angesichts der sich häufenden Haustür-Angebote weist Wieneck darauf hin, dass die Prüfungen nur durchführen darf, wer die Sachkundeanforderungen des Landeswassergesetz erfüllt.

"Die Zertifizierung sagt allerdings nichts über die Wirtschaftlichkeit aus", meint Wieneck, der deshalb rät, vor Auftragserteilung mehrere Angebote einzuholen. Die Prüfung koste in der Regel zwischen 250 und 500 Euro. Günstiger werde es, wenn mehrere Eigentümer sich zusammentun.

Daneben informieren die TBV die Anlieger, wenn sie selbst Straßen oder Kanäle sanieren. Denn dann ist auch die Überprüfung privater Anschlüsse sinnvoll: Gibt es Reparaturbedarf, muss später nicht alles erneut aufgerissen werden. In einem regelmäßigen Rhythmus (15 Jahre) müssen im übrigen auch die öffentlichen Abwasserleitungen untersucht werden.

Dann können sich Anlieger der Überprüfung anschließen und - gegen Übernahme der anteiligen Kosten - ihre privaten Leitungen im Zuge der TBV-Maßnahme untersuchen lassen.

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