Texel: Fünf Jahre Haft für den Raser

Das Gericht in Alkmaar verurteilt den 20-Jährigen und zieht seinen Führerschein ein.

Ratingen/Texel. Afira Hof hatte keine Chance. Am Sonntag, 13. Juli, war die 17-Jährige auf der niederländischen Ferieninsel Texel mit einer Freundin auf dem Heimweg. Die jungen Frauen radelten am lauen Sommerabend über den Krimweg. Da raste ein Auto auf die beiden zu.

Es erfasste Afira, wirbelte sie meterweit durch die Luft und fuhr weiter. Das Mädchen ist kurz darauf auf der Wiese neben dem Radweg an den schweren Verletzungen gestorben. Am Steuer des Wagens saß der 20-jährige Ratinger Daniel B., der sich gestern vor dem Gericht in Alkmaar verantworten musste.

Acht Jahre Freiheitsstrafe und zehn Jahre Fahrverbot hatte die Staatsanwaltschaft gefordert - wegen Totschlags mit bedingtem Tötungsvorsatz, versuchten Totschlags sowie Fahrerflucht.

Denn Daniel B. hatte sich nicht um die Verletzte gekümmert, stattdessen trat er aufs Gas. Weil der Krimweg aber eine Sackgasse ist, musste er an den Dünen wenden. Als er die Unfallstelle erneut passieren wollte, stellte sich ein Passant in den Weg. Doch B. trat das Gaspedal durch.

Der Passant konnte sich nur durch einen Hechtsprung retten. Doch er merkte sich das Auto-Kennzeichen. Die Polizei nahm daraufhin B. und seinen Beifahrer (er wurde zwischenzeitlich freigelassen) fest. Dabei stellte sie fest, dass Daniel B. unter Alkoholeinfluss stand.

Gestern hat das niederländische Gericht das Urteil gesprochen: fünf Jahre Haft wegen Totschlags plus acht Jahre Fahrverbot in den Niederlanden.

Der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken war dienstlich in den Niederlanden und hat sich über die Verhandlung informiert. Er ist der zuständige Rechtshilfe-Dezernent und kündigt an: "Ich werde das Urteil dem deutschen Straßenverkehrsamt vorlegen. Das wird prüfen, ob auch ein Fahrverbot in Deutschland ausgesprochen werden kann."

Mocken hält es für wahrscheinlich, dass der junge Ratinger einen Antrag stellen wird, seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen zu dürfen. "Ein deutsches Gericht übernimmt das Urteil in der Regel eins zu eins, unter Anrechnung der Untersuchungshaft-Zeit", weiß der Jurist.

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