Wülfrath Prozess endet mit Selbstmordversuch des Angeklagten

Wuppertal/Wülfrath. Schock im Strafprozess um einen Drogeriediebstahl in Wülfrath. Ein 34-jähriger Angeklagter schnitt sich nach der Urteilsverkündung im Landgericht Wuppertal beide Unterarme auf.

Mit dieser Klinge verletzte sich der Untersuchungsgefangene nach der Verhandlung selbst. Das 3,5 Zentimeter lange, improvisierte Messer stammt aus einem Einweg-Rasierer. Es ist mit Papier und Klebestreifen umwickelt.

Mit dieser Klinge verletzte sich der Untersuchungsgefangene nach der Verhandlung selbst. Das 3,5 Zentimeter lange, improvisierte Messer stammt aus einem Einweg-Rasierer. Es ist mit Papier und Klebestreifen umwickelt.

Der Untersuchungshäftling hatte trotz mehrfacher Kontrollen eine Rasierklinge mit in den Saal geschmuggelt.

Mit dieser Klinge verletzte sich der Untersuchungsgefangene nach der Verhandlung selbst. Das 3,5 Zentimeter lange, improvisierte Messer stammt aus einem Einweg-Rasierer. Es ist mit Papier und Klebestreifen umwickelt.

Mit dieser Klinge verletzte sich der Untersuchungsgefangene nach der Verhandlung selbst. Das 3,5 Zentimeter lange, improvisierte Messer stammt aus einem Einweg-Rasierer. Es ist mit Papier und Klebestreifen umwickelt.

Zwei Justizwachtmeister griffen sofort ein, schlugen dem Angeklagten das improvisierte Messer aus der Hand und leisteten erste Hilfe. Doch sie konnten nicht verhindern, dass er sich schwer verletzte. Der Rettungsdienst brachte den Mann in ein Krankenhaus. Nach der Behandlung kam er zurück in die Haftanstalt in Wuppertal-Vohwinkel.

Die 2. Strafkammer hatte den Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Laut Feststellungen hatte er am Nachmittag des 14. Juni im Angermarkt Waren für 480 Euro gestohlen. Dabei ging es unter anderem um Kosmetika und Strümpfe. Zwei Zeugen hatten den Mann verfolgt und an der August-Thyssen-Straße zunächst vorübergehend gestellt. Daraufhin schwang er einen Stockschirm über dem Kopf, um sich freie Bahn zu schaffen.

Die Zeugen mussten ausweichen, um nicht getroffen zu werden. Der Angeklagte stolperte schließlich und wurde überwältigt. Die Strafkammer wertete das Geschehen als besonders schweren räuberischen Diebstahl. Der wird genauso bestraft wie bewaffneter Raub. Wegen der Gesamtumstände unterschritten die Richter ausnahmsweise die sonst geltende Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis.

Das Geschehen, das zur gefährlichen Selbstverletzung nach der Verhandlung führte, wird eingehend untersucht. Das Gericht teilte auf Anfrage mit, dass es in den Unterlagen des Gefangenen keinen Hinweis auf Suizidgefahr gab. Der 34-Jährige habe nach der medizinischen Behandlung erklärt, es sei ihm um Protest gegen seine Verurteilung gegangen. Er habe nicht sterben wollen.

Das Urteil ist noch angreifbar. Über den Aufenthalt des vorbestraften und wohnungslosen Mannes entscheidet später eine Verwaltungsbehörde. Er ist in Deutschland unter mindestens vier verschiedenen Identitäten bekannt und soll aus Georgien stammen. Laut früherer Mitteilung der Polizei bestand bei der Festnahme bereits ein Ausweisungs-Haftbefehl.

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