L239: Ausbau in weiter Ferne

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen Grundstücksbesitzer aus dem Schwarzbachtal gegen die Pläne, die Landstraße zu auszubauen.

Mettmann/Ratingen. Nicht nur Landrat Thomas Hendele, auch die Mettmanner fordern seit vielen Jahren, dass die Landstraße239 auf Ratinger Stadtgebiet ausgebaut wird. Während die Straße auf Mettmanner und Düsseldorfer Gebiet längst dem Standard einer Landstraße entspricht, gleicht sie in Ratingen einem asphaltierten Feldweg.

Doch wie es aussieht, werden sich diese Zustände so schnell nicht ändern. Die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sollten entscheiden, wie es mit dem Ausbau der L 239 weiter geht. Doch das Gericht trifft seine Entscheidung erst in zwei Wochen, weil der Fall "ein wenig schwierig und zugleich bedeutend ist", wie es der Richter formulierte.

Im Jahre 1976 gab es einen Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der L 239. Mit dem Bau des ersten der vier geplanten Bauabschnitte wurde 1981 begonnen. Bis 1995 wurden zwei weitere Abschnitte fertig. Seitdem hat sich nicht viel getan. Doch jetzt soll der Abschnitt zwischen A3 und A44 erneuert werden. Das hat zumindest der Landesbetrieb Straßen NRW in diesem Jahr vor.

Dagegen wehren sich drei Grundstückseigentümer im Schwarzbachtal. Sie wollen den Neubau der Straße verhindern. Ihr Argument: Es könne nicht sein, dass ein Vorhaben sich 30Jahre hinziehe und sie dadurch permanent Störungen durch Bauarbeiten ausgesetzt waren. Viel entscheidender sei aber, sagte der Anwalt der Kläger, dass der Plan zum Neubau keine Rechtsgültigkeit mehr besitze, weil die gesetzliche Vorschrift nicht eingehalten wurde, wonach innerhalb von fünf Jahren nach Planfeststellung mit dem Bau hätte begonnen werden müssen. Immerhin seien inzwischen mehr als zehn Jahre verstrichen.

Der Landesbetrieb weist dagegen darauf hin, dass durchaus fünf Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss von 1976 angefangen wurde - nämlich 1981. Dass es im Laufe der Zeit zu Verzögerungen gekommen sei, habe auch an einer politischen Entscheidung der damals rot-grünen Landesregierung gelegen, wonach der Bau der Landstraße keine Priorität mehr gehabt habe. Dies habe sich aber geändert.

"Darüber hinaus wird es durch den Neubau zu einer erheblichen Verbesserung des Verkehrs kommen", sagte die Anwältin des Landesbetriebs Straßen NRW. Das Verwaltungsgericht wird nun erst einmal die Gesetzeslage prüfen, insbesondere, wie die Fünfjahresfrist in diesem Fall einzuordnen ist.

Außerdem gibt es noch zwei Widersprüche von Anliegern aus der Vergangenheit. Auch dies wird in die Entscheidung der Richter mit einfließen. Die kündigten gestern schon an, dass sie eine Berufung zulassen werden, sollte einer der Parteien in Revision gehen. Dann muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit der Sache befassen.

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