Homberg: Netz soll Golfbälle fangen

Rechtsfragen: Die Betreiber des Golfclubs machen der Diskussion um die Gefahr unkontrolliert umherfliegender Golfbälle ein Ende.

Homberg. Sicher ist sicher: Am Golfplatz in Homberg-Süd wird demnächst an einem Abschlag ein Netz Spaziergänger vor möglichen Golfball-Treffern schützen. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächstermins zwischen dem Betreiber der Golfanlage und Vertretern der Stadtverwaltung. Damit ist der Schlussstrich um eine Debatte gezogen, die bei manchem die Frage aufkommen ließ: Gibt es in dieser Stadt keine größeren Probleme? Zwischenzeitlich konnte man den Eindruck gewinnen, dass Golf zu den Sportarten zählen muss, bei denen Versicherungen Risiko- und gefahrenzulagen verlangen.

Denn die Gefahr, die von umherfliegenden Golfbällen ausgehen soll, beschäftigte nicht nur die Gemüter in der Politik, auch die Juristen in der Verwaltung brüteten intensiv über Fragen nach Haftungs- und Regressansprüchen.

Was war passiert? Die CDU-Ratsfrau Claudia Luderich hatte vor Wochen im Bezirksausschuss angefragt, wer denn für Personenschäden hafte, wenn auf "öffentlichen Wegen Personen durch umherfliegende Golfbälle zu Schaden kommen". Das städtische Rechtsamt sollte diese Anfrage beantworten - unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass das Sportamt über die Gefahr informiert wurde.

Die Juristen der Verwaltung prüften nun die Lage und kamen zu dem Schluss, dass das Sportamt mit derlei Risiken nichts zu schaffen habe, auch dann nicht, wenn die "Gefährdungssituation" bekannt ist. Einfacher Grund: Die Reit- und Spazierwege durch den Golfplatz sind Privatgelände, ja sie sind nicht einmal ausdrücklich "öffentlich gewidmet", wie das so schön im Fachjargon heißt. Im Bebauungsplan ist jedoch als Auflage für die Golfplatzbetreiber festgelegt, dass sie die Wege für die Öffentlichkeit zugänglich halten und auch für die Verkehrssicherungspflicht sorgen müssen.

Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, haben sich die Mitarbeiter der Verwaltung auf den Weg nach Homberg begeben, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Dabei sei "die konkrete Gefährdungssituation durch den Spielbetrieb so deutlich geworden", dass man nun meinte, doch handeln zu müssen.

Zumal die "vorhandene Warnbeschilderung unter Haftungsgesichtspunkten vollkommen unzureichend" anzusehen sei, führte die Verwaltung in ihrem Schreiben aus. Die Warnschilder bitten die Spaziergänger lediglich, auf den Wegen zu bleiben.

Also musste ein neuer Ortstermin her, um nach möglichen Lösungen zum Schutz der Spaziergänger vor unkontrolliert herumfliegenden Golfbällen zu suchen - diesmal mit den Vertretern des Golfclubs. Im Gespräch waren höhere Hecken oder Fangnetze. Allerdings, das wusste man vorher, konnte man den Golfclub juristisch zu solchen Maßnahmen nicht zwingen. Schlimmstenfalls könnte man "zum Schutz der Bürger" die betreffenden Wege für die Öffentlichkeit sperren müssen, überlegte das Rechtsamt weitere Möglichkeiten.

Doch die Golfclub-Chefs waren keine Spielverderber. Geschäftsführer Rüdiger Zarnekow zeigte sich erstaunt darüber, dass sich keiner der Beschwerdeführer bisher direkt an den Golfclub gewandt hatte. Vielmehr habe man ausschließlich über die Medien von den Befürchtungen erfahren, dass vom Spielbetrieb Gefahren für Spaziergänger ausgehen könnten. Der Betreiber erklärte sich bereit, in Kürze auf eigene Kosten am betroffenen Abschlag eine Sicherung in Form eines Netzes anbringen zu lassen, um "jede denkbare Gefährdung für die Nutzer der Wanderwege auszuschließen", so teilte es die Verwaltung gestern zufrieden mit.

Rüdiger Zarnekow habe ausdrücklich betont, dass die Mitarbeiter der Golfanlage jederzeit ein offenes Ohr für Beschwerden oder Anregungen hätten. Dort sei man stets bemüht, ein reibungsloses Nebeneinander von Golfern und Nichtgolfern auf der Anlage zu gewährleisten. Man sieht: Alles wird gut.

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