Hausbesitzer klagen überzubetonierte Kanalanschlüsse

GWG verfüllte nicht mehr genutztes Rohr. Doch drei Häuser waren noch angeschlossen. In einem stieg Abwasser in den Keller auf.

Wülfrath. Die GWG verfüllt einen nicht mehr genutzten Kanal mit Beton. Tage später steigen Fäkalien in einem benachbarten Haus auf. Weitere Wochen später sind die Revisionsschächte zweier weiterer Einfamilienhäuser voll gelaufen, in einem Keller stinkt es. So passiert im Oktober im Bereich Müllerbaum/Maikammer.

Nun sind Tiefbauer und Juristen im Einsatz. Die Frage: Wer hat das zu verantworten? Wer zahlt den Schaden? 1951 wurden die Häuser am Müllerbaum von der GWG errichtet. Der private Kanal verlief mitten durch das Grundstück. Laut GWG-Chef Juan Carlos Pulido hatte eine Kamerafahrt ergeben, dass der Kanal dringend sanierungsbedürftig war.

Statt einer Sanierung wählt die Stadttochter aber eine andere Variante, legte einen neuen Kanal auf dem Grundstück — und verfüllte den alten. „Hätten wir da gewusst, dass noch andere Häuser aus dem Umfeld an diesen Kanal angeschlossen waren, wären wir anders vorgegangen“, sagt Pulido.

Aber die GWG habe davon keine Kenntnis gehabt. Die Stadt aber auch nicht, wie Tiefbauamtsleiter Frank Klatte bestätigt. Pulido: „Eine Aktenlage ist nicht vorhanden. Gar nicht.“ Im Haus Müllerbaum 3 trat der erste Schaden auf. Wie sich inzwischen herausstellte, existiert in der Tat eine Vereinbarung, die den Anschluss an den privaten GWG-Kanal grundbuchlich gestattet. Das Haus wurde jetzt wieder angeschlossen.

Bei den beiden anderen betroffenen Häusern — Müllerbaum 1 und Maikammer 2 - stellt sich die Lage etwas anders da. Die Häuser wurden 1958 und 1959 errichtet. Die Abwasserentsorgung erfolgte zunächst über ein Kanalsystem auf dem Grundstück — inklusive Sickergrube. Im Jahr 1976 wurden die beiden Grundstücke an den GWG-Kanal angeschlossen. „Darüber haben wir nur keine Unterlagen“, so Pulido.

Für die Betroffenen fällt die Bewertung anders aus: „Wir sind die Geschädigten, die Opfer“, sagt Marika Heimann — und schaut auf ihre Mutter Elsbeth Helmig (87), die allein in dem Haus an der Maikammer lebt. „Unwissenheit schützt vor Verantwortung nicht“, sagt sie — und sieht in der GWG „ganz eindeutig den Verursacher“. Die GWG muss für den Schaden — und den Anschluss des Hauses an das öffentliche Kanalsystem aufkommen.

15 000 Euro müsse ihre Mutter aufbringen. „Es ist ungeheuerlich, was einer 87-Jährigen zugemutet wird“, sagt Marika Heumann. Für sie ist es nicht nachvollziehbar, „dass bei einer Kamerafahrt durch den Kanal nicht entdeckt wurde, dass da noch weitere Flächen angeschlossen sind“. Das könne nicht sein. Für sei aber ebenso unerklärlich, „dass es keine Unterlagen im Rathaus gibt“.

Bei ihren Recherchen ist sie aber in Privatakten fündig geworden. So nimmt die Tiefbauabteilung der Stadt im Januar 1976 den Vollanschluss der Grundstücke zur Kenntnis und stimmt der Inbetriebnahme zu — auf offiziellem Briefpapier und mit Stempel. Heimann: „Und das will man nicht mehr wissen?“

Die betroffenen Grundstücksbesitzer haben inzwischen einen Anwalt eingeschaltet. Es läuft auf einen Rechtsstreit hinaus.

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