Fall Kassandra: Beschuldigter 14-Jähriger bleibt in U-Haft

Das im September schwer misshandelte Mädchen konnte aus der Klinik entlassen werden. Im Dezember soll gegen den tatverdächtigen Schüler Anklage erhoben werden.

Velbert. Der Wuppertaler Staatsanwalt Rüdiger Ihl will in wenigen Wochen Anklage gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen im Fall Kassandra erheben. "November wird sehr knapp, aber allerspätestens im Dezember soll die Anklage erfolgen", sagte Ihl am Mittwoch der WZ.

Vorher werde er die Einschätzung des beauftragten psychiatrischen Gutachters einholen, ob der Schüler strafrechtlich für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. "Es gibt bislang aber keinerlei andere Erkenntnisse, als dass dies gegeben ist."

Der Schüler soll die Neunjährige am 14. September in Velbert-Neviges mit einem Stein schwer verletzt, dann in einen Gullyschacht gesteckt und diesen verschlossen haben. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem 14-Jährigen bis zu zehn Jahren Haft. Laut Staatsanwalt Ihl gibt es bislang "nicht den leisesten Hinweis auf einen anderen Täter". Der Jugendliche jedoch bestreitet die Tat.

Kassandra ist inzwischen körperlich so weit genesen, dass sie das Krankenhaus verlassen konnte, bestätigte Ihl. An die schrecklichen Geschehnisse könne sich das Kind aber nach wie vor nicht erinnern. Zu ihrem Aufenthaltsort gibt es keine Angaben. Die Familie wird vom Opferschutz der Polizei betreut.

Der 14-jährige Verdächtige bleibt auch weiterhin in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat als dritte und letzte Instanz jetzt die Haftbeschwerde von Anwältin Astrid Denecke verworfen. Sie sieht die Indizienbeweise gegen ihren Mandanten als nicht ausreichend an, zudem würden ihn fremde Fingerabdrücke, die gefunden wurden, entlasten.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hingegen ist der Beschuldigte aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse - unter anderem Spurenanalysen und Zeugenaussagen - der Tat dringend verdächtig. In einer Pressemitteilung hieß es am Mittwoch, die Fortdauer der Untersuchungshaft sei nach Überzeugung des 3.Strafsenats anzuordnen, weil "angesichts der instabilen Lebensverhältnisse Fluchtgefahr nicht auszuschließen" sei.

Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe und der im Falle einer Verurteilung drohenden Strafe sei die Untersuchungshaft trotz des jugendlichen Alters des Beschuldigten auch verhältnismäßig. Auch wies das Gericht Kritik der Verteidigerin zurück, zu langsam entschieden zu haben. Das Verfahren sei bisher "ausreichend und ohne vermeidbare Verzögerungen geführt worden".

Die Anwältin, die am Mittwoch für die WZ nicht erreichbar war, hatte außerdem von Übergriffen auf den 14-Jährigen in der U-Haft berichtet. "Ich kann das nicht bestätigen", sagte Staatsanwalt Ihl. Er habe sich aufgrund der Vorwürfe bei der Justizvollzugsanstalt erkundigt, in der der Förderschüler untergebracht ist. "Demnach gab es lediglich einmal eine verbale Attacke, aber keine körperlichen Übergriffe."

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