Wülfrather droht lange Haft

Prozess: Im März hatte der 38-Jährige seine Frau (35) lebensgefährlich verletzt. Versuchter Mord, sagt der Staatsanwalt.

Wülfrath/Wuppertal. Seit Mitte November beschäftigt der Messer-Angriff eines 38-Jährigen auf seine Ehefrau (35) im März dieses Jahres in Wülfrath das Wuppertaler Landgericht. Am Donnerstag legten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers ab. Die Forderungen für den Mann reichten dabei von einer Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von weniger als drei Jahren bis zu achteinhalb Jahren wegen versuchten Mordes. Ein Urteil wird das Gericht am kommenden Donnerstag verkünden.

Laut Anklage soll der 38 Jahre alte Türke nach einem Streit mit seiner Ehefrau, die ihn wenige Wochen zuvor aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen und die Trennung verkündet hatte, ein Messer gezückt und damit auf die 35-Jährige eingestochen haben. Das hatte er zum Prozessauftakt auch gestanden. Seine Worte lauteten damals: "Ich hatte zu keinem Zeitpunkt vor, meine Frau zu töten."

Die Staatsanwaltschaft bewertete dies im Plädoyer anders, sprach von Vorsatz und einer Schutzbehauptung des Angeklagten. Vier- bis fünfmal soll der Angeklagte in den Oberkörper seiner Frau eingestochen haben. Vier bis fünf Stiche mit einem Messer, dessen Klinge 15 bis 20Zentimeter misst. Stiche von denen jeder hätte tödlich sein können, wie es ein Sachverständiger im Prozess erklärt hatte. Zwei Stiche davon landeten in unmittelbarer Nähe des Herzens.

Dank einer Notoperation hatte die 35-Jährige die Attacke überlebt und ist heute nach eigener Aussage wieder arbeitsfähig und kümmert sich um die fünf Kinder. In ihrer bewegenden Schilderung der tragischen Verbindung zu ihrem Mann hatte sie dem Gericht den Ernst ihrer Trennung versucht zu erklären. "Diesmal war es ein Punkt, kein Komma", sagte die Frau. Für Staatsanwalt Rüdiger Ihl stelle diese Trennung ein Motiv für den Angeklagten dar.

Für Ihl steht ebenfalls fest: Die 35-Jährige hatte nicht mit dem Messer-Angriff ihres Mannes rechnen und ihn auch nicht abwehren können - dies spreche für das Mordmerkmal der Heimtücke. Eine Tat im Affekt sei ebenso auszuschließen wie eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Verteidiger Tim Geißler sah weder einen Tötungsvorsatz seines Mandanten noch das Merkmal der Heimtücke gegeben - ein versuchter Mord sei somit auszuschließen. Er plädierte auf eine Haftstrafe von weniger als drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte, der seit März in U-Haft sitzt, verfolgte die mehrstündigen Ausführungen weitgehend regungslos. Seine Frau hat er längst verloren. Wie lange er ins Gefängnis muss, wird sich nächste Woche entscheiden.

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