Verfahren um das „Haus des Grauens“: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Am Donnerstag wollen die Richter im Verfahren um das „Haus des Grauens“ ihr Urteil sprechen.

Wuppertal/Velbert. Für die Tötung seiner Ehefrau mit Würgeseil und Küchenmessern im Januar dieses Jahres soll der 53-jährige Angeklagte aus Velbert für acht Jahre ins Gefängnis. So zumindest lautet das Strafmaß, das die Verteidigung am Dienstag bei ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Wuppertal gefordert hat.

Damit hielten Anklage, Nebenklage und Verteidigung ihre Schlussvorträge im Prozess um das Drama einer Familie in Velbert-Langenberg, der unter dem Namen „Haus des Grauens“ bekanntgeworden ist.

Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für den früheren Geschäftsmann und vierfachen Vater wegen heimtückisch begangenen Mordes. Er habe seiner Frau (51) im Hausflur aufgelauert, als sie vom Einkauf zurückkam.

Grund für die Tat sei gewesen, dass die Frau einen anderen Mann kennengelernt hatte und ihren Mann deshalb verlassen wollte. Nur zum Schein habe dieser wenige Tage zuvor dem Auszug der Frau zugestimmt, tatsächlich aber ihren Tod geplant. Aus Habgier habe er die Tat jedoch nicht begangen, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Motiv sei nur zu Beginn des Verfahrens naheliegend erschienen, habe sich jedoch in dessen Verlauf nicht bestätigt.

Der Angeklagte hat zugegeben, seine Frau gedrosselt und dann erstochen zu haben. Laut Verteidigung gab es aber im Hausflur einen Streit. Die Frau habe ihren Mann auf das Übelste beschimpft, er habe sie einem Impuls folgend angegriffen.

Darin eben liege der „minder schwere Fall des Totschlags“, wie er vom Gesetz vorgesehen sei. „Sie war der einzige Mensch, von dem er sich verstanden fühlte“, sagte eine Anwältin aus dem Verteidigerteam. Der Angeklagte sei ein äußerst schwieriger Mensch, die Ehe von mehr als 30 Jahren sei von Streit zwischen den Eheleuten geprägt gewesen.

Familienmitglieder haben die Verhandlung als Nebenkläger verfolgt. „Wenn ich meine Tochter schon so verloren habe, dann will ich wenigstens wissen, warum“, zitierte den Vater der Getöteten am Dienstag dessen Anwalt. Er schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Das Urteil will das Landgericht am Donnerstag verkünden. Dabei werden die Richter auch über zwei erst seit Dienstag noch eingereichte Beweisanträge der Verteidigung beschließen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort