Sweed: Ein Sound, zwei Namen und 25 000 Euro Strafe

Die Velberter Coverband Sweed wurde abgemahnt.

Kreis Mettmann. Immer wenn Lemmy, Mobby, Koky, Klatty und Beini zu ihren Instrumenten und Mikrophonen griffen, dann drang aus den Lautsprecherboxen immer der gleiche Sound: "Little Willy", "Wig-Wam Bam" "Block Buster", aber auch die härteren Töne wie "Hell Raiser", "Ballroom Blitz" oder "Teenage Rampage".

Wer jetzt glaubt, dass das sehr nach der erfolgreichsten Glam-Rock-Gruppe der 70er Jahre klingt, hat nicht ganz Unrecht. Lemmy und Co. aus Velbert sind zu 100 Prozent Fans der "Sweet" aus dem englischen Middlesex.

Und weil das so ist, probten sie ein paare Jahre im Stillen, nannten dann ihre Coverband schlicht "Sweed", putzten ihr Äußerers ein wenig auf Glam und gaben auch außerhalb des Kreises Mettmann Konzerte vor ebenfalls treuen Fans einer vergangenen Musik-Ära. Und weil Fans nun einmal gerne im Internet kommunizieren, landete "Sweed" auch auf den einschlägen Fan-Seiten.

Und die müssen auch Andy Scott und sein deutscher Anwalt gelesen haben. Andy Scott, seines Zeichens Gitarrist der alten "Sweet" seit 1969 und heute das Fossil der aktuellen Besetzung, mag es nämlich gar nicht, wenn mit dem Namen "Sweet" in welcher Form auch immer Geschäfte gemacht werden. Prompt erhielten die "Sweed" im Herbst vergangenen Jahres von "Sweet" eine Abmahnung samt Anwaltsgebühren in Höhe von 25 000 Euro.

"Wir wussten nicht, dass sich Andy Scott im Jahr 2004 auch den Bandnamen ,Sweed’ hat schützen lassen", sagt Rolf Müller, der Schlagzeuger in der Velberter Coverband. Daraufhin mussten geplante Konzerte in Velbert, aber auch in Lübeck abgesagt, die Werbung eingezogen werden.

Natürlich war erst einmal die Enttäuschung groß. Eine solche Verwechslung mit den Originalen konnte niemand erkennen, denn "Sweed" treten mit fünf Musikern auf. "Die vier ,Sweet’-Musiker haben auf ihren Alben zusätzliche Gitarrenspuren eingespielt, so dass man die Titel als Quartett gar nicht live spielen kann", sagt Rolf Müller.

Die Verhandlungen mit dem Anwalt zogen sich hin, die Velberter trennten sich von ihrem "Sweed"-Namen und baten direkt um die Genehmigung des neuen Namens: "Fanny Adams", ein Album der "Sweets" aus dem Jahre 1974.

Und auch bei den Abmahnungskosten konnten die Hobbymusiker Milde erwarten. "Nur" 2000 Euro mussten sie überweisen. "Das Geld muss durch Konzerte erst mal wieder eingespielt werden. Obwohl - mit jedem Ton, den wir spielen, verdient Andy Scott dank der Gema-Gebühren auch Geld", so Müller.

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