Schlappe für Pipeline-Gegner

Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Eilanträge gegen die umstrittene Leitung ab. Nun soll es in die nächste Instanz gehen.

Kreis Mettmann. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es am Dienstag eine juristische Schlappe für die Gegner der Kohlenmonoxid-Pipeline der Firma Bayer gegeben. Eilanträge gegen die umstrittene Leitung von Dormagen nach Krefeld wurden abgelehnt. Die Pipeline entspreche nach vorläufiger richterlicher Prüfung im Eilverfahren dem maßgeblichen Stand der Technik und könne als sicher bezeichnet werden, so ein Gerichtssprecher. Es wird betont, dass damit noch keine Betriebsfreigabe verbunden sei. Vor der Inbetriebnahme müsse noch ein Sachverständiger die rechtlichen Vorgaben überprüfen.

"Durch die Entscheidung sieht sich das Unternehmen in seiner Auffassung bestätigt, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Kohlenmonoxidleitung dem geltenden Recht entsprechen", heißt es in einer Stellungnahme der Bayer MaterialScience, beim Verfahren so genannte Beigeladene. Denn Antragsgegnerin war die Bezirksregierung.

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