Gesetzentwurf zum Stopp der Kohlenmonoxid-Pipeline gescheitert

Der Gesetzentwurf der Grünen zum Stopp der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns ist am Mittwoch endgültig gescheitert.

Düsseldorf. Der Gesetzentwurf der Grünen zum Stopp der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns ist am Mittwoch endgültig gescheitert. Mit insgesamt 157-Nein-Stimmen lehnten CDU, SPD und FDP die Grünen-Initiative im Düsseldorfer Landtag ab. Mit dem Gesetzentwurf sollte das 2006 beschlossene Enteignungsgesetz zum Bau der Pipeline aufgehoben werden. Ob die Pipeline künftig in Betrieb gehen kann, ist aber trotz des Votums weiter unsicher. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte eine Inbetriebnahme Mitte Dezember vorläufig untersagt. Es sei nicht ausreichend geklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des Bayer-Konzerns profitiere. Nur wenn das Interesse des Unternehmens identisch sei mit dem der Allgemeinheit, sei es gerechtfertigt, dass Bürger und Gemeinden Grundstücke abgeben müssen. NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) hatte vor der namentlichen Abstimmung betont, sie sehe keine Veranlassung, das Enteignungsgesetz aufzuheben. Die Pipeline sei eine wichtige Investition eines "standorttreuen Unternehmens" in den Standort NRW. "Die chemische Industrie ist Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen", sagte sie. Sie beschäftige weit über 100 000 Menschen. Die Grünen kritisierten die NRW-Regierung: "Es wird immer deutlicher, die CO-Pipeline dient ausschließlich dem wirtschaftlichen Interesse des Konzerns und nicht dem Allgemeinwohl", sagte der Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Johannes Remmel. Die 67 Kilometer lange Pipeline soll Kohlenmonoxid zwischen den beiden linksrheinischen Bayer-Werken in Dormagen und in Krefeld-Uerdingen transportieren. Kohlenmonoxid ist ein gefährliches Atemgift, das für die Produktion von Kunststoff benötigt wird.

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