Erfolg für Gegner der CO-Pipeline

Bayer: Gericht verbietet vorläufige Enteignung.

Mettmann. Anlieger der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline haben im Kampf gegen das Projekt des Bayer-Konzerns erneut einen juristischen Teilerfolg errungen. Nach dem vorläufigen Stopp für die spätere Inbetriebnahme der Pipeline im vergangenen Dezember verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nun vorläufig den Betrieb der Pipeline auf Grundstücken noch vor deren Enteignung. Geklagt hatten die Städte Erkrath, Hilden und die Grundstücksgesellschaft Hilden als unmittelbare Nachbarn der Pipeline.

Zentraler Hintergrund der jüngsten OVG-Beschlüsse ist die Frage der Bedeutung des Pipeline-Projekts für die Allgemeinheit. Nur wenn diese höher wiege als etwa das private Interesse von Anliegern, sei der Eingriff in Eigentumsrechte der Bürger gerechtfertigt, hatte das Gericht formuliert.

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