Sechseinhalb Jahre Gefängnis für Raubüberfall

Das Wuppertaler Landgericht hat einen Wülfrather und seinen Komplizen verurteilt.

Kreis Mettmann. In dem Prozess gegen einen Wülfrather, der angeklagt war, zusammen mit einem Komplizen einen Autohändler beraubt und schwer am Kopf verletzt zu haben, hat das Landgericht Wuppertal jetzt ein Urteil gefällt. Nach weiteren Zeugenaussagen verurteilte der Richter den 29-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Der Mitangeklagte aus Wuppertal muss ebenfalls ins Gefängnis — für fünf Jahre.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass beide Männer ihr Opfer mit einem fingierten Internetinserat zu einem Autokauf nach Neviges gelockt, es geschlagen und ausgeraubt zu haben.

Der Berliner Autohändler war am 14. April zur Donnersberger Straße bestellt worden. In seiner Tasche hatte er 20 950 Euro, um einen im Internet angebotenen Wagen zu kaufen (die WZ berichtete).

Die Verteidiger hatten für eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Die Staatsanwaltschaft wollte erreichen, dass die Täter für sieben Jahre ins Gefängnis müssen. Der Richter entschied sich aber für die Mindeststrafe, die auf solch eine Straftat festgesetzt ist. Diese liegt bei fünf Jahren.

Dass er dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft nicht folgte, begründete der Richter damit, dass die Täter teilweise schon vor Verhandlungsbeginn ihre Tat gestanden hatten.

Der Wülfrather muss für den Raubüberfall mit gefährlicher Körperverletzung länger ins Gefängnis, da er nach Meinung des Gerichts der Haupttäter gewesen ist. Er hatte die Inserate ins Internet gestellt hat, die Mittäter beschafft, die gegen zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt wird, und das Opfer geprügelt. bedi

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