Wohnungsbau: Strenge Auflagen für das Felderhof-Projekt

Ratinger Politik verlangt vom Investor Investitionen in den Schallschutz.

Ratingen. So oft schon sah man das Felderhof-Projekt auf der Zielgeraden, dann ist es aber doch immer wieder ins Stolpern geraten. Mal waren es die Altlasten, dann die erwarteten Verkehrsprobleme, zuletzt ungelöste Probleme durch die Lärmbelastung infolge der vorbeiführenden Güterzugstrecke. Jetzt hat die Verwaltung eine neue Vorlage eingebracht — und mit ihr ein ganzes Bündel von strengen Auflagen, die der Investor erfüllen muss, wenn er die geplanten 270 Wohneinheiten noch umsetzen will.

Neben einer Lärmschutzwand auf der westlichen Seite der Gleise, also entlang des Baugebietes, fordert die Verwaltung Schallschutzmaßnahmen direkt bei der Bausubstanz und hat „Schallschutz-Grundrisse“ entwickelt: In den Häusern direkt an der Bahnstrecke darf es im Dachgeschoss keine Aufenthaltsräume geben, die zur Gleisseite hin liegen. Loggien und Balkone in den am stärksten belasteten Gebieten sind ebenfalls ausgeschlossen. Wohn- und Schlafräume müssen mit Schallschutzfenstern sowie eingebauter schalldämmender Lüftung oder „fensterunabhängigen Lüftungsanlagen“ ausgestattet werden.

Außerdem muss sich der Investor verpflichten, in den Gauben des Dachgeschosses die Bäder vollständig auszubauen. Alternativ sind Abstellräume bis maximal vier Quadratmeter erlaubt, die mit einer massiven Wand zum Wohnbereich abgetrennt sein müssen. Damit soll verhindert werden, dass die künftigen Eigentümer den Raum doch noch als Wohnraum nutzen.

Im Bezirksausschuss West fanden die Änderungen die Mehrheit von CDU und SPD. Bürger-Union und Grüne stimmten dagegen.

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