Streusalz auf Gehwegen ist absolut tabu

Stadt ermahnt Bürger, kein Salz zu verwenden. Sonst drohe ein Bußgeld.

Streusalz auf Gehwegen ist absolut tabu
Foto: dpa

Aus gegebenem Anlass weisen die Kommunalen Dienste der Stadt noch einmal auf die Räumpflicht der Grundstückseigentümer und das Streusalzverbot hin. Bei Schnee und Eis müssen Hausbesitzer auf sämtlichen Geh- und Fußwegen den Winterdienst durchführen. Diese Pflicht kann auch an Dritte übertragen werden.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bürgersteige in einer Breite von etwa 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort abgestreut werden. Dabei dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt benutzt werden, Streusalz ist tabu.

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Trotz der klaren Satzungsbestimmungen greifen immer noch viele Bürger zu Salz. „Auf öffentlichen Flächen wie Fuß- und Radwegen ist die Verwendung von Streusalz nicht erlaubt“, betont Manfred Fiene, Leiter der Kommunalen Dienste. Sein Tipp: Direkt nach dem Schneefall den Schnee wegräumen und die Flächen mit einem scharfen Besen fegen. „Das kostet ein wenig mehr Anstrengung und dauert fünf Minuten länger, hat aber große Wirkung.“ Wer stattdessen dennoch seinen Gehweg „salzt“, riskiert ein Bußgeld. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (Blitzeis) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, steile Rampen, extremes Gefälle dürfe Salz eingesetzt werden.

Fiene weist auf die starken Umweltbelastungen durch das Salz hin: Es schädigt Pflanzen und Bäume und belastet das Grundwasser. Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, könne der städtische Winterdienst auf Streusalz und Sole zwar nicht verzichten, doch beim Ausbringen gehe man „sehr ökonomisch“ vor: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Im Bereich der Grünanlagen werde auf den Hauptwegen bis auf besondere Gefahrstellen nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut. Red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort