Rat beschließt Anhebung der Vergnügungssteuer

Ab Juli gilt die Erhöhung des Steuersatzes. Die Stadt erzielt damit in diesem Jahr noch 75 000 Euro.

Rat beschließt Anhebung der Vergnügungssteuer
Foto: Archiv

Zocken für die Stadtkasse: Als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes werden die Steuersätze auf Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit erhöht. Der Stadtrat hat beschlossen, ab Juli die Steuern für die Geräte in Gaststätten von zehn auf zwölf Prozent, für Apparate in Spielhallen von 16 auf 19 Prozent des Einspielergebnisses anzuheben.

Die Erhöhung der Steuer soll künftig jährliche Mehreinnahmen von rund 150 000 Euro einbringen, fürs laufende Jahr ist immerhin mit 75 000 Euro zu rechnen. Um die Summe anschaulicher zu machen: 150 000 Euro entsprechen genau der Summe, die die Stadt jährlich an Bewirtschaftungskosten für all ihre Wohnungen aufbringen muss. Im Durchschnitt spielen die Automaten in Gaststätten monatlich rund 1600 Euro ein, was nach dem bislang gültigen Satz eine Steuerbelastung von 160 Euro bedeutet. Nach der Anhebung sind es 32 Euro mehr. Die Geräte in Spielhallen werfen im Monat durchschnittlich mehr als 2400 Euro ab, die mit rund 386 Euro Steuern belastet werden. Künftig sind es 72 Euro mehr.

Durch die Anhebung der Steuersätze steigt zwar die Belastung für die Spielgeräteaufsteller, es sei aber nicht erkennbar, dass die Gewinnspielautomaten nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten, stellte dazu das Amt für Finanzwirtschaft fest. In verschiedenen Gerichtsurteilen sind Steuersätze in dieser Höhe nicht als unangemessen hoch eingestuft worden.

Dafür spreche auch, dass das durchschnittliche Einspielergebnis aller in Ratingen aufgestellten Automaten auf stabilem Niveau liegt. Der Blick in die Nachbarschaft belegt zudem, dass die Stadt im Vergleich mit den Tarifen anderer Gemeinden im Kreis und angrenzender Großstädte keine überhöhten Steuersätze hat. Red

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