Ordnung im Werbe-Dschungel

Eine neue Satzung soll die historische Innenstadt schützen. Gestaltung und Nutzung wird haarklein geregelt.

Ratingen. Einkaufen als Slalomlauf: Alle paar Meter ein so genannter „Werbeaufsteller“, gleich danach ein Kleiderständer, daneben Wühltische und Warenkörbe. Dazu kommen Fahnen, Ballons, aufblasbare Objekte, Dreiecksständer und Werbetafeln.

Wer durch Ratingens schöne Innenstadt bummelt, sieht manchmal vor lauter Werbung keine Waren mehr, und die historische City gleicht mehr einer Kirmes. Den ärgsten Wildwuchs hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit schon einzudämmen versucht und sich dabei regelmäßig den Zorn der Händlerschaft zugezogen.

Für Ärger haben auch immer wieder Werbeschilder für Praxen oder Büros gesorgt, die nach Ansicht der Stadtplaner in Größe, Form und Material nicht ins historische Stadtbild passten.

Auch die Gastronomen in der City lagen öfter mit der Verwaltung über Kreuz, weil nach draußen gestellte Tische, Stühle und Sonnenschirme nicht deren Vorstellungen entsprachen. Damit jeder weiß, wo’s lang geht, hat die Stadt jetzt eine neue Satzung entworfen, mit der die Gestaltung von Werbeanlagen, Warenauslagen und Außengastronomie haarklein geregelt ist.

Auf 64 Seiten ist alles klar definiert: Durchmesser und Höhe der Warenständer, dass Sonnenschirme keine Werbeaufschrift tragen sollen, die Größe von Schaukästen und Hinweisschildern, welche Farbtemperatur die Beleuchtungen nicht überschreiten dürfen, was, wo, in welcher Größe und mit welchem Abstand auf die nach strengen Vorgaben gestaltete Hausfassade geschraubt werden darf.

Auch der beliebten Heizpilze hat sich die Verwaltung angenommen: Sie „beeinträchtigen das Gesamtbild der historischen Innenstadt“ und sind künftig verboten. Und die Werbeständer dürfen nur noch eine bestimmte Größe haben (90 mal 65 Zentimeter) und müssen an die Fassade angelehnt werden.

Verstöße gegen die Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden, heißt es in der Vorlage, die nach der Sommerpause die politischen Gremien passieren muss.

Vor drei Jahren gab es unter den Händlern eine Welle der Empörung, als die Verwaltung die Werbereiter per Federstrich verbieten wollte. Vor allem für ältere und gehbehinderte Menschen war der Slalomlauf zwischen Werbereiter und Warenstände nicht mehr zumutbar gewesen. Je nach Größe des Aufstellers mussten die Händler dann einen Bauantrag stellen, zuvor hatte ein Antrag auf „Sondernutzung des Straßenraumes“ gereicht.

„Die Satzung ist in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt entstanden“, sagte Corinna Borch vom Planungsamt. Auch die Werbegemeinschaft City-Kauf sei bei dem Konzept eingebunden gewesen. „Unser Ziel ist es, die historische Innenstadt zu schützen. Dieses Kleinod ist doch ein Ratinger Markenzeichen.“

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