Kahlschlag an der S6: Naturschützer stellen Anzeige

Der BUND will juristisch gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn vorgehen. Rodungen an der Strecke seien nicht nötig gewesen, sind sie überzeugt.

Ratingen. Die BUND-Ortsgruppe Ratingen will Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn erstatten, die für die großflächige Rodung am Hang zur S-Bahn 6 an der Neanderstraße verantwortlich sind. In der zweiten Augusthälfte hat die Bahn großflächig am Hang zur S-Bahn-Strecke alle Bäume und Büsche entfernen lassen.

Dies bedeute eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 13, § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz, so der BUND. Danach sei es verboten, Bäume außerhalb von Wäldern, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden. Ein Zuwiderhandeln stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Insbesondere sei die Maßnahme nicht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich gewesen. Zulässig seien während des genannten Zeitraumes nur Verkehrssicherungsmaßnahmen, bei denen Gefahr im Verzug bestehe. Diese Maßnahmen seien von der Deutschen Bahn bereits nach dem Pfingststurm erledigt worden.

Hinzu komme, dass die Maßnahme in diesem Umfang auch nicht ansatzweise notwendig gewesen sei, um eine Gefahr für die Gleise und die Hochspannungsleitungen sicher auszuschließen zu können. Es gehöre schon viel Phantasie dazu, davon ausgehen zu können, dass die Bäume beim Sturm den Hang hinauf- und nicht herabfallen. Dies werde auch deutlich, wenn man sich die Baumstümpfe ansieht. Die Bäume seien den Hang hinab ausgerichtet und würden dorthin fallen.

„Wenn man sich vorgenommen hätte, das zu entfernen, was jetzt und in den nächsten Jahren auf die Gleise und Hochspannungsleitungen fallen kann, hätte man sich auf Bäume und Sträucher oben an der Kante und herüberhängende Äste beschränken können, ja müssen“, urteilt der BUND. Anwohner war wegen der unangekündigten Rodungsarbeiten fassungslos.

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