In Pilotenuniform auf Einkaufstour

Ein 23-jähriger Ratinger soll sich immer wieder als Flugkapitän ausgegeben haben, um dann auf Kosten „seiner“ Fluggesellschaft zu tanken, Waren zu bestellen und Taxi zu fahren.

Ratingen. Der Beruf des Piloten schien es Marc G. aus Ratingen besonders angetan zu haben. In Tankstellen, Online-Shops und Taxen soll er sich immer wieder als Flugkapitän ausgegeben haben, um auf Kosten „seiner“ Fluggesellschaft Waren oder Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug vor, zudem soll der 23-Jährige Hausfriedensbruch und Urkundenfälschung begangen haben. In insgesamt 29 Fällen muss sich der Ratinger vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. „Es gibt mehrere Geschädigte, die Anzeige erstattet haben“, sagt Richter Stefan Coners, Sprecher des Amtsgerichts. So zum Beispiel der Flughafen Düsseldorf. Ihn soll der Angeklagte dreimal betreten haben, obwohl er Hausverbot hat. Zudem soll er einen Ohnmachtsanfall auf dem Crewparkplatz vorgetäuscht haben. „Daraufhin wurde der Rettungsdienst gerufen — ein Fehleinsatz.“

In einem Onlineshop soll sich G. außerdem für 5500 Euro dreimal Pilotenkleidung bestellt haben. Dazu soll er laut Anklage Einzahlungsbelege gefälscht haben. In der schmucken Pilotenkleidung soll er auch an Tankstellen getankt haben, ohne zu zahlen — insgesamt 21-mal. „Gemäß der Anklage soll er behauptet haben, er könne als Kapitän der Fluggesellschaft Eurowings auf Rechnung tanken.“ So soll er Sprit für rund 1170 Euro ergaunert haben.

Doch damit nicht genug: Auch bei Taxifahrern soll er sich als Pilot ausgegeben haben. Einmal habe er sich nach Frankfurt und wieder zurück nach Düsseldorf fahren lassen: für 790 Euro.

Ein anderes Mal habe er sich von Frankfurt nach Düsseldorf chauffieren lassen — für satte 370 Euro. Gezahlt habe er die Summen mit Taxigutscheinen verschiedener Fluggesellschaften, die er sich selbst ausgestellt haben soll.

Wann genau der Fall G. verhandelt wird, ist noch unklar. Zunächst werde auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit von einem Psychiater geklärt, sagt Richter Coners. „Dies ist wichtig, um später die Höhe des Strafmaßes überhaupt festlegen zu können.“ Weil sich ein psychiatrisches Gutachten hinziehen könne, rechne er nicht mit einem raschen Verhandlungsbeginn.

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