Fremdparker stellen Wohngebiet zu

Mitarbeiter umliegender Unternehmen haben die Josef-Schappe-Straße als Abstellplatz für ihre Pkw entdeckt. Das stört die Anwohner.

Fremdparker stellen Wohngebiet zu
Foto: Achim Blazy

Ratingen. Das Thema fehlende Parkplätze beschäftigt nicht nur Kunden und Geschäftsleute in der Innenstadt, sondern zunehmend auch Anwohner in der Nähe von großen Firmen. So machte jetzt Ralf Kinkel von der Hugo-Schlimm-Straße auf ein altes Problem aufmerksam: „Die Straße wird als Parkplatz der umliegenden Firmen genutzt. Das führt dazu, dass Anwohner und Besucher, welche ja ein Anliegen haben, tagsüber keinen Parkplatz finden.“ Er fordert eine Lösung.

Die Straße ist ruhig und beschaulich. Sie wurde einst geschaffen für die Neubauten von Interboden. Zu beiden Seiten verbieten Schilder die allgemeine Durchfahrt: „Anlieger frei“. Es gibt Tiefgaragen für die Bewohner sowie Stellplätze an den Grundstücken, die meisten sind aber frei verfügbar. An den Straßenrändern darf geparkt werden. Das haben offenbar auch die Mitarbeiter naher Firmen herausbekommen. Kinkel betont: „Es handelt sich hier um eine Anliegerstraße und nicht um einen erweiterten Firmenparkplatz.“ Diese Firmen verfügten alle über eigene Parkplätze und Tiefgaragen: „Dass einige der Firmen den Angestellten dafür Kosten in Rechnung stellen, kann nicht zum Problem der Anwohner der Hugo-Schlimm-Straße gemacht werden“, findet Kinkel.

„Nett“ sei die Einführung von Anliegerparkplätzen gewesen, für die man sich einen Parkausweis bei der Stadt kaufen musste: „Schade nur, dass die Stadt das Schild für Anwohnerparkplätze etwa zwei Monate später wieder entfernt hat“, sagt er.

Kinkel betonte: „Dazu kommt, dass die Straße als Abkürzung genutzt wird und sich hierbei nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h gehalten wird.“

Dazu das Ordnungsamt: Im Jahr 2010 sei mit großem Aufwand auf politischen Beschluss das Bewohnerparken eingeführt worden. „Dies war offenbar nicht im Sinne der Bewohner, so dass das Bewohnerparken 2011 auf massiven Druck der Bewohner wieder rückgängig gemacht wurde.“ Mit einem Bewohnerparkausweis bestehe übrigens kein Anrecht auf einen Parkplatz — es werde nur das Recht „erkauft“, in diesem Bereich zu parken.

Das Einfahren in Anliegerstraßen müsse durch die Polizei geahndet werden. Die Kontrolle, ob ein Fahrzeug rechtmäßig in einer Anliegerstraße steht, sei kaum möglich, da es zum Beispiel auch Besuch sein kann. „Die Überprüfung von Kennzeichen vor Ort durch die Politessen ist aufgrund der technischen Ausstattung ebenfalls nicht möglich. Auswärtige Kennzeichen sind kein Indiz für Fremdparker, da es Firmenfahrzeuge sein können, die durch Bewohner gefahren werden — oder aber jemand hat sein Kennzeichen von seinem vorherigen Wohnort mitgenommen.“

Sollten öffentliche Ziele im Bereich einer Anliegerstraße sein (hier zum Beispiel der Spielplatz Am Hohen Schoppen), werde die Überprüfung noch schwieriger und personalintensiver.

Kinkel dazu: „Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Anwohner darauf bestanden haben, dass die Anwohnerparkplätze wieder abgeschafft werden. Denn alle die Anwohner, die wir kennen, haben dasselbe Problem und finden es unmöglich, dass die Mitarbeiter der umliegenden Firmen hier alles zuparken.“

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