Felderhof-Häuser bekommen besseren Lärmschutz

Die Planung für das Bauprojekt Felderhof II wird erneut öffentlich ausgelegt werden, vorausgesetzt die Politik winkt die Vorlagen dazu durch. Neue Gesetze machten eine Überarbeitung notwendig.

Ratingen. Das letzte große Bauprojekt im Stadtgebiet, Felderhof II, wird erneut an den Start geschoben. Viele Jahre lang hatte es Diskussionen um das Interboden-Vorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Spiegelglasfabrik gegeben. Knackpunkte waren unter anderem bis zuletzt Größe und Zahl der rund 270 Wohneinheiten, der Lärmschutz entlang der Bahn und die immer noch im Boden schlummernden Giftstoffe.

Auch zum Thema Verkehr waren immer wieder Experten befragt worden, die sogar mit detailreichen Animationen die Verkehrsströme auf der Volkardeyer Straße bis hin zur Düsseldorfer Straße simulierten. Vor allem die noch offenen Fragen des Lärmschutzes führten immer wieder zum Stillstand bei den Beratungen. Mittlerweile gelten auch neue Schallschutzverordnungen entlang der Bahn, wieder musste alles auf den Prüfstand. Und immer wieder gab es Streit um die verseuchten „Bodenlinsen“: Der Bauträger wollte ohne verbindliche Zusage zum Projekt mit der Sanierung nicht in Vorleistung treten.

Die Grundlage für die Umwandlung des ehemaligen Gewerbe- und Industriestandortes (Glasfabrik von Saint-Gobain, vormals Vegla) wurde bereits im Jahre 2001 gelegt. Allerdings schwebten den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zunächst Gewerbebetriebe vor. „Es wurde jedoch kein Interessent für das brachliegende Gelände gefunden. Aufgrund der Gemengelagenproblematik und den daraus resultierenden einschränkenden Festsetzungen im Bebauungsplan, zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete, wird auch längerfristig nicht mit einer Ansiedlung von Gewerbebetrieben gerechnet“, stellte die Verwaltung fest. Der Weg war frei für die Wohnbebauung. Der erste Bauabschnitt im Westen des Felderhofes war schnell verkauft.

Während sich Planungen und Diskussionen hinzogen, kamen neue Lärmschutzgesetze hinzu. Die neue Planung, die nun für einen Monat öffentlich ausgelegt werden soll, sofern die Gremien die Vorlage durchwinken, sieht denn auch eine Erhöhung der Lärmschutzwände vor.

Nun liegen die neuesten Vorgaben zugrunde: Die Grundlagendaten und der Berechnungsvorlage zu den Lärmimmissionen im Jahr 2015 wurden aktualisiert, auch die vom Eisenbahnbundesamt für das Jahr 2025 gestellten Prognosen fanden Berücksichtigung. Und bei der schalltechnischen Untersuchung wurden die neue Richtlinie „Schall 03“ von Dezember 2014 angewendet und der Schienenverkehrslärm neu berechnet. Die Deutsche Bahn verliert aufgrund aktueller Gesetzgebung eine Art Bonus bei der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr — und zwar um fünf Dezibel. Ergebnis: Die Schallschutzwände werden zwischen 0,6 und 0,8 Meter höher gebaut als ursprünglich geplant. Die neueste Vorlage hat nicht weniger als 20 Anlagen: Die reichen von einer Übersichtskarte über mehrere Verkehrsuntersuchungen, Altlasten- und Lärmgutachten bis hin zur artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse. Auch der Kreuzkröte und der Zauneidechse war man auf der Spur.

Ins Sachen Lärmschutz hatte sich der Verkehrsclub Deutschland kundig gemacht. Sprecher Hans Jörgens brachte einen neuen Aspekt des Schallschutzes ein: Völlig unbeachtet bleibe das Gefahrenpotenzial, das vom Ladegut der Züge ausgehe. Hohe Schallschutzwände erschwerten den Zugang zur Strecke im Fall einer Havarie, unterstrich Jörgens und verwies auf Unfälle in letzter Zeit.

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