Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen: Kanal-Tüv trifft Ratingen hart

Das Land hat die Gesetzesänderung zur Kanalprüfung beschlossen. In Wasserschutzzonen ist sie jetzt Pflicht.

Ratingen. Die Hausbesitzer in Ratingen wird diese Nachricht nicht freuen: Der Landtag hat am späten Mittwochabend eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen — und die sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten eine Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen zwingend erforderlich ist. Die ganze Innenstadt, West, der nördliche Teil von Ratingen Ost, Tiefenbroich, der größte Teil Lintorfs und auch Homberg-Nord liegen in Schutzzonen. Das sind knapp zwei Drittel der mehr als 20 000 betroffenen Gebäude in Ratingen.

Eigentümer kann die Dichtheitsprüfung bis zu 5000 Euro kosten. Die Kanäle der vor 1965 errichteten Häuser müssen bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden, die der restlichen bis zum 31. Dezember 2020.

„Damit werden in Ratingen ohne Not tausende Eigentümer zur Kasse gebeten“, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Wilhelm Droste mit. Bei geringfügigen Schäden müsse nicht saniert werden, bei mittleren Schäden innerhalb von zehn Jahren und nur bei Einsturzgefahr sofort.

Die FDP hat sich bereits an den Bürgermeister gewandt, und eine schnelle Einberufung des Arbeitskreises Dichtheitsprüfung gefordert. Schließlich hat die Gesetzänderung einen zweiten Aspekt: Kommunen haben die Möglichkeit per Satzung Kanalprüfungen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten anzuordnen. Dann wären auch Breitscheid, Hösel, Homberg-Süd und der südliche Teil von Ratingen-Ost betroffen.

„Dadurch wälzt die Landesregierung die Verantwortung auf die Kommunen ab“, sagte Droste — und wird dabei vom CDU-Stadtverband und der Ratsfraktion unterstützt. Der Fraktionsvorsitzende Ewald Vielhaus sieht in der Gesetzesänderung sogar die Absicht, dass sich das Land damit „den Diskussionen mit den Betroffenen entziehen“ will. Landeseinheitliche Regelungen seien kaum mehr denkbar.

Der Ball liegt also bei der Stadt. Und was sagt die? „Wir können noch nicht sagen, was passieren wird“, antwortete Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich Donnerstag. „Die Gesetzesänderung wird erst in drei bis vier Wochen rechtskräftig.“ Seitens der zuständigen Ämter wollte sich zu dem Thema niemand äußern. Die Verwaltung hatte bis zur neuen Diskussion um das Kanalgesetz an einer verpflichtenden Dichtheitsprüfung festgehalten.

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