Der Bärenklau beschäftigt jetzt sogar den Stadtrat

Die Pflanze wuchert an mehreren Stellen im Stadtgebiet. Eine gesetzliche Pflicht zur Beseitigung gibt es nicht.

Der Bärenklau beschäftigt jetzt sogar den Stadtrat
Foto: Archiv/dpa

Gift-Ärger im Lintorfer Wald — und nicht nur dort: Unmittelbar am Wegesrand wächst der Bärenklau, eine Pflanze, die bekanntlich durchaus schädliche Wirkung auf Mensch und Tier haben kann. Eigentlich ist die Straße An den Banden nahe der Güterbahnstrecke auf dem Weg in den Wald ein grünes Kleinord. Die Menschen im Stadtteil mögen den Bereich — Jogger, Spaziergänger und Hundehalter nutzen ihn in der Regel in friedlicher Koexistenz. Letztere dabei im besonderen Maße, da es dort zum Hundeplatz geht. Es könnte also alles gut sein, wenn der Bärenklau nicht wäre — und deshalb beschäftigt die Örtlichkeit jetzt sogar die Kommunalpolitiker.

„Nutzer dieses Weges machten uns darauf aufmerksam, dass direkt an diesem Spazierweg bereits seit Jahren in zunehmendem Maße der Riesen-Bärenklau wuchert“, sagt Detlev Czoske, Lintorfer Ratsmitglied der Bürger Union. Er hat sich die Situation vor Ort angesehen und fotografisch festgehalten: „Die gefährlichen Pflanzen ragen mittlerweile auf den Weg und haben sich auch in die Nachbargärten ausgebreitet“, hat er festgestellt und deshalb an die Stadtverwaltung geschrieben: „Wir sehen hier Gefahr im Verzug und sehen dringenden Handlungsbedarf“, sagt Czoske.

Normalerweise ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Gefahrenstellen, die von seinem Grundstück ausgehen und in den öffentlichen Raum hereinreichen, unverzüglich zu beseitigen. Laut Czoske kümmert der sich jedoch nicht darum: „Trotz persönlicher Ansprache und Schriftverkehr erfolgte keine Reaktion.“ Fruchtlos sei auch die Vorsprache von Bürgern beim städtischen Ordnungsamt geblieben, die zuständige kommunale Behörde für die Gefahrenabwehr: „Aber auch das ist erfolglos geblieben.“

Detlev Czoske, Lintorfer Ratsmitglied der Bürger-Union

Dabei hätte die Behörde genug gesetzlich geregelte Möglichkeiten: Sie kann den Verantwortlichen anschreiben, kann Fristen setzen und sogar androhen, die Beseitigung auf Kosten des Eigentümers selbst zu veranlassen, wenn er das nicht innerhalb einer angemessenen Frist selbst übernimmt.

„Ersatzvornahme“ nennt sich das im schönsten Amtsdeutsch — ein gängiges Mittel, wenn eine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, hier allerdings wohl keine Anwendung finden wird: Eine gesetzlich vorgegebene Beseitigungspflicht gibt es nicht — trotz der Gefahren.

Alle Teile enthalten das Gift Furocumarin. Bei Hautkontakt ruft der Saft der Pflanze unter Lichteinwirkung wie zum Beispiel bei Sonneneinstrahlung starke Rötungen, Hautverbrennungen und Blasen hervor. Diese treten allerdings erst nach ein bis zwei Tagen auf, so dass die Ursache oft nicht erkannt wird. Noch Jahre danach kann die Haut empfindlich gegen ultraviolette Strahlung bleiben.

Uwe Puzalowski, Experte für die städtischen Grünflächen in Ratingen, kennt das Problem: „Der Bärenklau ist sehr widerstandsfähig, hat kaum natürliche Feinde. Zerstörbar ist er nicht. Auf unseren Flächen wie im Erholungspark Volkardey beschneiden wir ihn kurz vor der Blüte und können so die Gefahr minimieren. Mehr ist da allerdings nicht möglich.“

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