400 000 Euro für die evangelische Kita in West

Die Stadt knüpft den Zuschuss an eine Bedingung: Die Einrichtung soll 20 Jahre in Trägerschaft der Kirchengemeinde bleiben.

400 000 Euro für die evangelische Kita in West
Foto: Achim Blazy

Ratingen. Die Stadt Ratingen will die Sanierung und den Ausbau der evangelischen Kindertageseinrichtung Berliner Straße 33 mit einem Zuschuss unterstützen. Das Landesjugendamt verlangt zum kommenden Kindergartenjahr eine Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt sollen 400 000 Euro bereitgestellt werden. Allerdings ist die Gewährung des Zuschusses an eine Zusage seitens der Kirchengemeinde gebunden, den Betrieb der Einrichtung über einen Zeitraum von 20 Jahren fortzuführen. Die Kindertageseinrichtung verfügt über eine befristete Betriebserlaubnis. Sie endet mit Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016. Derzeit werden in drei Gruppen 45 Kinder Ü-3 und zehn Kinder U-3 betreut. „Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist diese Einrichtung unverzichtbar“, so das Jugendamt.

Die Kindertageseinrichtung verfügte bisher über den Status des „Bestandschutzes“ beim Landschaftsverband Rheinland als oberste Aufsichtsbehörde, heißt es in der Vorlage 384/2015 weiter. Das zu Zeiten des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) definierte Raumprogramm entspreche jedoch nicht mehr den heutigen Standards.

Das Landesjugendamt hat zwei Varianten vorgeschlagen: Bei einer Beibehaltung der jetzigen drei Gruppen (zweimal Gruppenform III, einmal Gruppenform II) müssen zusätzlich Nebenräume durch An- und Umbaumaßnahmen geschaffen werden. Oder: Durch die Schließung einer Gruppe werden die dadurch freigewordenen Räume den verbleibenden zwei Gruppen als Nebenräume zugeordnet. Der Erhalt der Dreigruppigkeit sei „unbedingt erforderlich“, betont das Jugendamt. Insbesondere im U-3-Betreuungssegment wird in West aktuell lediglich eine Versorgungsquote von 24 Prozent erreicht.

Die Kirchengemeinde möchte diesen Standort gerne in der jetzt vorhandenen Struktur erhalten. Hierzu ist jedoch der Erhalt einer unbefristeten Betriebserlaubnis unabdingbar. Doch mit der Zusage, den Betrieb der Einrichtung für mindestens 20 Jahre zu garantieren, tut sich Pfarrer Matthias schwer. Diese Zusage könne er so nicht geben, „weil wir uns nicht in der Lage fühlen, heute schon Aussagen über Größe und Zukunft der Kirchengemeinde in 20 Jahren zu geben“. Dennoch: „Wir werden die Kindertagessstätte an der Berliner Straße so lange wie es uns eben möglich ist in der Trägerschaft der evangelischen Kirche weiter betreiben.“ Eine Aufgabe der Trägerschaft könne man aber nicht ausschließen.

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