Prozess: Mann gesteht Missbrauch seiner Nichte

Täter erhält eine Bewährungsstrafe. Auch der Vater des Mädchens (15) steht vor Gericht. Entgegen der Ankündigung der Verteidigung entschieden sich am Montag vor dem Landgericht Wuppertal zunächst beide Angeklagten, kein Geständnis abzulegen.

Velbert/Wuppertal. Die Anklage wirft dem älteren von zwei Brüdern (57) vor, zwischen Sommer 2001 und Januar 2006 in vier Fällen sexuelle Handlungen an der heute 15-jährigen Tochter seines Bruders (49) vorgenommen zu haben. Diesem wird sogar zur Last gelegt, seine leibliche Tochter zwischen 2005 und 2008 in acht Fällen schwer missbraucht zu haben.

Alle Beteiligten wohnten bis 2008 unter einem Dach. Als das Mädchen gegenüber einer Freundin von den Übergriffen erzählte, erstattete deren Mutter Anzeige. Das Jugendamt entzog das Kind umgehend seiner Familie. Heute wohnt das Opfer in einem Pflegeheim und befindet sich in psychologischer Behandlung.

Entgegen der Ankündigung der Verteidigung entschieden sich am Montag vor dem Landgericht Wuppertal zunächst beide Angeklagten, kein Geständnis abzulegen. Nach dem Hinweis des Vorsitzenden Richters Krege, die Kammer lasse sich nicht unter Druck setzen und eine Aussage könne strafmildernd wirken, zog sich die Verteidigung mit den Angeklagten zurück.

Daraufhin bezog der 57-Jährige Stellung. Die Kammer entschied daher, das Verfahren gegen den jüngeren Bruder abzutrennen. Das Verfahren gegen ihn wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Der Vorsitzende Richter drohte ihm an, bei weiterem Schweigen sieben Jahre Haft zu riskieren, falls ihn das Gericht schuldig befinden sollte. Zunächst wird ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die Aussagen des Mädchens erstellt.

Der 57 Jahre Onkel legte ein umfassende Geständnis ab und räume ein, seine Nichte in je zwei Fällen unsittlich berührt und sie zu Berührungen an ihm selbst aufgefordert zu haben. Er bereue seine Taten und bot an, ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu zahlen. Durch das Geständnis gewannen die Aussagen des Mädchens an Glaubwürdigkeit. Dies dürfte Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben.

Den Bruder verurteilte die Kammer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 5.500 Euro Schmerzensgeld. Die Bewährungsfrist ist auf vier Jahre angelegt, 2013 muss der Angeklagte das Geld an die dann Volljährige überweisen.

Als strafmildernd bewertete das Gericht, dass der Mann das Mädchen nur "einfach" und nicht - wie es dem Bruder vorgeworfen wird - in schweren Fällen missbraucht habe. Vorsitzender Richter Krege: "Wir gehen zusätzlich davon aus, dass bei dem Täter keine Wiederholungsgefahr vorliegt."

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