NRW-Gesetz: Eine zweite Wahl gibt’s nicht

Gewählt ist zukünftig der Kandidat mit den meisten Stimmen, auch wenn er nicht die absolute Mehrheit erreicht hat.

Kreis Mettmann. Der Umstand, dass es bei zukünftigen Kommunalwahlen in NRW keine Stichwahlen mehr gibt, ist von der aktuellen Diskussion um die Verschiebung der Wahl auf den 30. August beziehungsweise die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September überdeckt worden.

Vor dem Hintergrund, dass in einigen Städten im Kreis Mettmann die Riege der Bewerber um das Bürgermeisteramt schon fast nicht mehr an einer Hand abzuzählen ist und die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang ausreicht, könnten zukünftige Wahlergebnisse Überraschungen bieten.

So haben sich in Ratingen fünf Bewerber, in Monheim sogar sechs Bewerber um den Bürgermeisterstuhl aufstellen lassen. Und da es längst nicht überall die beiden großen Volksparteien CDU und SPD sind, die den politischen Ton abgeben, sind neue Klänge absehbar.

"Auch wenn wir ab dem kommenden Wochenende in den Städten für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl kämpfen werden, wird sich SPD mit dem Thema Stichwahl erst einmal auf Landesebene beschäftigen", sagt SPD-Geschäftsführer Peter Zwilling. Es könne nicht angehen, dass es zukünftig Bürgermeister in den Städten geben könnte, die ohne eine Stichwahl ins Amt gekommen sind und "hinter denen gerade mal zehn Prozent der Bevölkerung steht."

Auch Klaus-Dieter Völker, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, zeigt sich bei dem Punkt Stichwahl in dem Gesetz, das von der CDU/FDP-Koalition im Landtag im Jahr 2007 verabschiedet wurde, "nicht begeistert".

Unter der Voraussetzung, dass die Wahlbeteiligung bei 60 Prozent liegt, könnte auch ein unfähiger Kandidat problemlos mit 20 Prozent Bürgermeister oder Landrat werden. "Und dann haben wir so einen sechs Jahre lang als Verwaltungschef", befürchtet Völker.

Wilhelm Droste, als CDU-Landtagsabgeordneter mitverantwortlich für das Gesetz, sieht die Befürchtungen seines Parteikollegen nicht. "Die Bürger werden das schon klar unterscheiden können, wer fähig ist. Am Ende wird es sich auf zwei Kandidaten zuspitzen." Ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit Stimmengleichheit wird per Los entschieden. "Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Und wenn - eine Demokratie muss das ertragen können", so Droste.

Die Abschaffung der Stichwahl begrüßt auch die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU ausdrücklich. Denn in vielen Kommunen sei die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen häufig so weit zurückgegangen, dass der Sieger im zweiten Wahlgang absolut weniger Stimmen erhielt als der Kandidat, der im ersten Wahlgang - bei relativer Mehrheit - die Nase vorn hatte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort