Niederlage vor Gericht: Handy-Streich geht daneben

Angeblich wollte er die Polizisten mit einer Telefon-Attrappe an der Nase herumführen. Doch vor Gericht zog ein Remscheider am Mittwoch den Kürzeren.

Velbert/Remscheid. Als er aus dem Gerichtssaal trat, hatte Dirk Michael Westkamp am Mittwoch nur noch ein Kopfschütteln für das gerade verhängte Urteil übrig. „Ich kann das nicht nachvollziehen“, murmelte der 41-Jährige vor sich hin. „Es heißt doch immer: Im Zweifel für den Angeklagten. Und die Zweifel waren riesengroß.“

Groß waren die Zweifel von Richterin Verena Gründler in der Tat — allerdings an der Version des Angeklagten. Am Mittwoch verhandelte sie im Amtsgericht Velbert den Fall des Remscheiders, den seine Tätigkeit als Keyboardlehrer regelmäßig in den Kreis Mettmann führt. Dort, wo sich auf der Kuhlendahler Straße mehrere Spitzkehren hintereinander befinden, waren ihm des Öfteren Radarkontrollen aufgefallen.

Zudem seien die Beamten „unheimlich auf der Jagd nach Handy am Steuer“, erläuterte der Angeklagte in der Beweisaufnahme. „Die ärger’ ich mal“, habe er sich gedacht. Sein Plan: Mit einer Handy-Attrappe am Ohr wollte er dort erwischt werden. Wurde er auch, allerdings anders, als er es sich offenbar vorgestellt hatte.

Gerade als er das Handy habe wegstecken wollen, sei ihm ein Polizeiwagen entgegengekommen. „Wenn die dich jetzt anhalten, halten die dich tierisch auf“, habe er gedacht. Zudem, so gab er am Mittwoch an, habe er Angst gehabt, sie könnten seine abgefahrenen Reifen bemerken. Doch die Beamten hatten das Handy längst entdeckt, wendeten und stoppten den Mann an der Autobahnauffahrt Tönisheide.

Seine Verteidigung baute der Angeklagte auf dem Argument auf, die Beamten seien auf die täuschend echte Attrappe hereingefallen. Um das zu belegen, hatte er die Attrappe sogar per Post an die Bußgeldstelle geschickt. Diese — und nicht ein funktionstüchtiges Handy — habe er während der Fahrt am Ohr gehabt. Doch statt das Verfahren einzustellen, wie der 41-Jährige gehofft hatte, schickte die Stelle den Gerichtsbescheid.

Und auch die Velberter Richterin konnte der Remscheider mit seinen Beteuerungen nicht überzeugen. „Die Geschichte mit der Attrappe klingt für mich wie eine Schutzbehauptung“, lautete ihr Fazit.

Zum einen habe der Angeklagte den Beamten nicht direkt bei der Kontrolle mitgeteilt, dass es sich um eine Attrappe gehandelt habe. Zum anderen sei es nicht plausibel, warum er über den Streifenwagen erschreckt gewesen sei. „Eigentlich wollten sie doch erwischt werden“, sagte die Richterin.

Schließlich sei im Nachhinein nicht mehr überprüfbar, ob sich in dem Auto tatsächlich eine Handy-Attrappe und ein echtes Gerät nebeneinander befunden hätten. So hatte es der Remscheider zu Protokoll gegeben.

Und erst recht nicht zu klären sei die Frage, welches der beiden Geräte er denn nun am Ohr gehabt hätte. Nun kommen auf den Angeklagten neben dem Bußgeld von 50 Euro noch Gerichtskosten zu.

Dirk Michael Westkamp überlegt, ob er das Urteil anfechten will. „Eigentlich hätte das Verfahren eingestellt werden müssen“, befand er. „Man kann doch nicht dafür bestraft werden, ein Spielzeug in der Hand zu halten.“

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