Neue Kehrordnung verunsichert Schornsteinfeger und Kunden

Die Wahlfreiheit bringt vor allem Pflichten mit sich.

Wülfrath. Auf die Dächer sind die Schornsteinfeger in den vergangenen Wochen witterungsbedingt weniger gekommen. Dafür waren die 34 Bezirksschorsteinfeger im Kreis Mettmann aber am Telefon umso mehr gefragt. Denn die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sorgt doch bei vielen Hauseigentümern für einige Verunsicherung, wie Kerstin und Michael Decker, beide Bezirksschorsteinfeger in Wülfrath, der WZ sagten.

Bringen soll die neue Ordnung eine Liberalisierung im bereich der Schornsteinfeger. Doch die Hausbesitzer bekommen nicht nur die Möglichkeit, sich ihren Schornsteinfeger selbst auszusuchen, sondern auch die Pflicht, sich um die Einhaltung aller notwendigen Prüf- und Reinigungsfristen selbst zu kümmern. Das haben bisher die zuständigen Bezirksschornsteinfeger selbst getan und sich ein- bis dreimal im Jahr mit einem Zettel im Briefkasten angekündigt.

Seit dem 1. Januar gelten die neuen Regeln. "Jetzt werden die Arbeiten möglichst zusammengelegt, um es für den Kunden so günstig wie möglich zu halten. So kommt der Schornsteinfeger zum Beispiel bei Gasheizungen jetzt nur noch einmal im Jahr", zeigt Kerstin Decker einen Vorteil der neuen Ordnung auf. Allerdings sind die Eigentümer nun in der Pflicht, den notwendigen Nachweis, dass gemessen und gekehrt wurde, selbst zu erbringen.

Und da kommen dann auch wieder die Bezirksschornsteinfeger ins Spiel. "Jeder Bezirksmeister muss seine Kundenkartei unterhalten", erklärt Michael Decker. Anhand dieser muss er kontrollieren, ob die Eigentümer ihren Pflichten nachgekommen sind und beim Fehlen des Nachweises das Ordnungsamt einschalten. "Nach drei Jahren müssen wir außerdem in jedem Haus eine Begehung, die Feuerstättenschau, machen, egal, ob der Hauseigentümer in der Zwischenzeit unser Kunde war oder nicht." Ganz glücklich ist Decker darüber nicht: "Denn wir sind die Buhmänner, wenn etwas nicht stimmt."

Kerstin und Michael Decker empfehlen den Eigentümern die Zusendung des Feuerstättenbescheids abzuwarten, anhand dessen zu sehen, ist, welche Arbeiten von Fall zu Fall notwendig werden. "Dann würde ich auf meinen Bezirksschornsteinfegermeister zugehen, ob er vielleicht weiter wie bisher kommt und die Kunden auf die Fristen hinweist", sagt Kerstin Decker. Die Innung im Kreis hat beschlossen, die Feuerstättenbescheide erst frühestens ab März zu verschicken, wenn die neue Bundesimmissionschutzverordnung (Bimsch) feststeht.

Neu ist schon jetzt, dass die Besitzer von offenen Feuerstätten auch die Zuleitungen zum Kamin überprüfen und reinigen lassen müssen. Was das kosten wird, kann Kerstin Decker noch nicht sagen: "Das ist ganz neu, da müssen wir erst einmal Erfahrungen sammeln."

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