Wülfrath steuert auf Haushaltssicherung zu

Jetzt stehen alle Ausgaben auf dem Prüfstand.

Wülfrath. Die Haushalte der Städte müssen in jedem Jahr ausgeglichen sein. Gelingt das nicht, ist es Aufgabe der Kommune, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Ziel ist es, zu einer ordnungsgemäßen und zukunftsorientierten Haushalts-, Finanz- und Personalwirtschaft zurückzukehren.

So heißt die Weisung des Ministeriums für Inneres, und genau so wird es nun in Wülfrath passieren. Gestern Abend gegen 17 Uhr verschickte Kämmerer Rainer Ritsche eine entsprechende Mitteilung. Nachdem in den Jahresabschlüssen aus den Jahren 2015 und 2016 mit Defiziten von minus 3,6 Millionen und minus 1,3 Millionen Euro jeweils mehr als fünf Prozent der allgemeinen Rücklage verbraucht worden sind, ist die Stadt verpflichtet, das Haushaltssicherungskonzept einzuleiten.

2015 waren außerordentlich hohe und nicht vorhersehbare Gewerbesteuererstattungen, in 2016 unter den Planerwartungen liegende Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer und überplanmäßige Aufwendungen für die Gebäudeinstandhaltung sowie die Kindertagesbetreuung für die entstandenen Haushaltsdefizite Ursache für das dicke Minus.

Um die Planungssicherheit für das kommende Jahr und den Finanzplanungszeitraum bis 2021 zu erhöhen, wird der Haushaltsplanentwurf 2018 erst am 19. Dezember in den Rat eingebracht und voraussichtlich in der Ratssitzung im März 2018 beschlossen. Ziel der Verwaltung ist es, einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf einzubringen. „Durch Beschlusslagen der neuen Landesregierung ist im Moment noch relativ viel Bewegung in den Ansätzen“, sagt Ritsche. Dazu gehören die Entlastungen bei der Solidarumlage und der Finanzierung der Unterhaltsvorschussleistungen, aber auch die Belastung aus der höheren Krankenhausumlage.

Die Änderung des Zeitplans bis zur Beschlussfassung hat zur Folge, dass das neue Jahr zunächst mit einer längeren Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“ beginnt. Dies bedeutet, dass bis zur Genehmigung des Haushalts durch den Kreis von der Stadt nur Verpflichtungen eingegangen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, so die Stadt. Dazu gehören Zuschüsse zu Vereinen etwa nicht. Der Jahresabschluss 2016 weist eine allgemeine Rücklage von 18,9 Millionen Euro aus. Eine Überschuldung droht der Stadt Wülfrath derzeit daher nicht, so Ritsche in seiner Stellungnahme. Man darf nun gespannt sein, was die Politiker zur aktuellen Entwicklung sagen werden. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort