Wenn die Abzocker anrufen

Verbraucherscout Hans Bongen (70) kennt die Tricks unseriöser Verkäufer. Gestern verriet er in Neviges, wie man sich schützen kann.

Wenn die Abzocker anrufen
Foto: Archiv/dpa/Marks

Neviges. Die Überraschung bei den Zuhörern im Awo-Stadtteiltreff ist zu spüren, als Hans Bongen aufklärt: „Ja, Sie können am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag abschließen.“ Bongen ist Mitglied der neuen Verbraucherscouts der Verbraucherzentrale und klärt ehrenamtlich über die miesen Maschen der Abzocker an Telefon und Haustür auf. Gerade ältere Menschen möchte er erreichen.

Er weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, von einem Verkäufer am Telefon übers Ohr gehauen zu werden. „Aus eigener Blödheit“, wie er heute mit einem Lächeln sagt. Der Mann am anderen Ende der Leitung schaffte es, ihm einen neuen Gasvertrag aufzuschwatzen. „Ich wollte eigentlich gar nicht. Aber der ging mir so auf den Keks, dass ich weich geworden bin“, erinnert sich der Düsseldorfer zurück. Am Telefon wurde ihm versprochen, dass der Vertrag nach einem Jahr von selbst ausläuft — und nach einem Jahr kam dann die böse Überraschung. Für das falsche Versprechen des Verkäufers am Telefon hatte Bongen am Ende keine Beweise mehr — und zahlte eben.

„So eine Erfahrung hat doch jeder von uns schon mal gemacht“, sagt er und daher ist es ihm ein Herzensanliegen, es den unseriösen Unternehmen mit seinen Vorträgen, mit der er durch die Region tourt, so schwer wie möglich zu machen.

Seine erste Empfehlung, wenn ein Vertreter anruft und mit dem Verkaufsgespräch beginnt: „Legen Sie am besten auf. Das ist nicht unhöflich.“ Seit 2013 sei Telefonwerbung ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten. Bongen kennt aber die schwarzen Schafe: „Da heißt es erst, dass es um eine Meinungsumfrage geht und am Ende haben Sie einen Vertrag abgeschlossen.“ Er warnt auf jeden Fall davor, Kontodaten am Telefon herauszugeben. „Manche sind so braun und buchen einfach ab“, sagt er.

Ein anderer Fall: Das Opfer glaubt, nur ein Angebot eingeholt zu haben, und plötzlich liegt eine Auftragsbestätigung in der Post. Bongen informiert: „Sie haben bis zu zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages ein Widerrufsrecht.“ Doch auch das geltend zu machen habe viele Fallstricke: „Sie können nicht einfach anrufen oder einen Brief schreiben.“ Er empfiehlt dringend, einen Widerruf nur per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden. Selbst dann gäbe es Abzocker, die am Ende behaupten würden, der Umschlag wäre leer gewesen. „Wenn Sie ganz sicher sein wollen, nehmen Sie einen Zeugen mit zur Post, der sieht, wie Sie den Widerruf wegschicken“, sagt der Verbraucherscout.

Flattert direkt eine Mahnung ins Haus, empfiehlt Bongen den Gang zur Verbraucherzentrale. „Darauf müssen Sie sofort reagieren“, sagt er. „Auch wenn Sie ganz genau wissen, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort