Wasserrohrbruch endet vor Gericht

Das Domizil Burgfeld hat zwar 155 000 Euro an die Stadtwerke gezahlt, bereitet aber eine Klage vor. Von einem Wasseraustritt sei am Gebäude nichts zu sehen gewesen.

Wasserrohrbruch endet vor Gericht
Foto: Ulrich Bangert

Neviges. Zwischen der Seniorenpflegeeinrichtung Domizil und den Stadtwerken gibt es Streit um eine sehr hohe Wasserrechnung. 155 000 Euro soll das Sozialunternehmen für sein Haus Burgfeld bezahlen, 2016 lag der Betrag noch bei rund 10 000 Euro. Grund dafür ist ein Wasserrohrbruch. „Anfang Mai teilten uns die Stadtwerke mit, dass es im Bereich der Zuleitung zu einem Wasserrohrbruch gekommen sein muss, denn der in einem Straßenschacht befindliche und für uns unzugänglichen Wasserzähler würde einen außerordentlichen hohen Wasserverbrauch anzeigen“, erinnert sich Domizil-Geschäftsführer Frank Behrend. „Das kann nichts Großes sein“, dachte er sich, denn ein Wasseraustritt am Gebäude in Neviges war nicht festzustellen.

Wasserrohrbruch endet vor Gericht
Foto: Domizil Burgfeld

Doch es kam anders: Da der Wasserverlust sehr hoch sein sollte, wurde die Versorgung unterbrochen, über das Grundstück an der Emil-Schniewind-Straße wurde eine Notversorgung an den zweiten Hausanschluss gelegt. Domizil beauftragte eine Fachfirma, die den Rohrbruch im Bereich des Wendehammers am Reiger Weg ortete. „Da haben wir nix mit zu tun“, so die Aussage der Stadtwerke, weil die Leckage jenseits der Wasseruhr auftrat. Der Wasserversorger empfahl zur Reparatur eine Fachfirma, die sich erst mit Thyssen-Gas wegen deren Leitungen abstimmen musste und zunächst durch Aufträge der Stadtwerke gebunden war.

„Der Eigentümer hat die Sorgfaltspflicht, dass er in regelmäßigen Abständen zu dem Zählkanal geht, den Deckel hochhebt, und dann kann er von oben den Zähler schon ablesen. Da würde er schon merken, wenn eine Leckage vorläge, weil der Zähler mehr Wasserverbrauch anzeigt als sonst üblich“, sagt Stadtwerke-Marketingleiter Bert Gruber zu der Verantwortung des Kunden. Doch bisher haben immer die Stadtwerke den Zählerstand ermittelt. Der zentnerschwere Deckel lässt sich nicht so einfach hochheben, wie Haustechniker Eric Nagrotzki demonstriert: „Das machen sonst die Stadtwerke mit speziellem Werkzeug und einem Kran.“

Die Stadtwerke werfen dem Domizil vor, zu spät tätig geworden zu sein und beharren auf ihrem Standpunkt, nichts damit zu tun zu haben. Bei der schadhaften Leitung handelt es sich um eine private Leitung des Domizils, weswegen die Zuständigkeit auch in deren Verantwortungsbereich fällt. „Es ist das klare Ziel der Stadtwerke Velbert als verantwortungsvoller Versorger, verursachungsgerecht abzurechnen, um die Allgemeinheit nicht unnötig zu belasten. Nicht zuletzt deshalb spielt der Punkt der Sorgfaltspflicht seitens des Wasserzählerinhabers eine entscheidende Rolle“, stellen die Stadtwerke in einer Stellungnahme klar.

Nun beschäftigen sich die Anwälte mit dem Thema. Auf Anraten seines Rechtsbeistandes hat Domizil die strittige Wasserrechnung erst einmal bezahlt. „Wir beabsichtigen, in dieser Sache eine gerichtliche Klage vorzubereiten“, kündigte gestern auf WZ-Nachfrage Stefanie Schlimme an, die beim Domizil für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht ausgeschlossen. „Wir sind immer noch im Gespräch“, verkündete Nicola Gründgens von der Agentur Vierpartner im Auftrag für die Stadtwerke Velbert.

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