Wülfrath Vor Polizei geflüchtet: PKW überschlägt sich

Wülfrath. Am Mittwochabend, gegen 22:15 Uhr, beabsichtigten Beamte der Velberter Polizei auf der Metallstraße in Velbert einen Pkw VW Passat und dessen Fahrer zu kontrollieren. Die Beamten gaben dem Fahrzeugführer mittels Lichtsignal "Stopp Polizei" und eingeschaltetem Blaulicht deutliche Anhaltezeichen.

Schwerer Verkehrsunfall nach Verfolgungsfahrt mit der Polizei.

Schwerer Verkehrsunfall nach Verfolgungsfahrt mit der Polizei.

Foto: Patrick Schüller

Der VW- Fahrer ignorierte diese jedoch und fuhr auf die Autobahn A535 in Fahrtrichtung Wuppertal auf und beschleunigte sein Fahrzeug stark. In Höhe der Autobahnausfahrt Wülfrath versuchte der Fahrer von der Autobahn auf die Asbrucher Straße abzufahren. Hierbei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, überschlug sich und kam auf der Seite liegend zum Stillstand. Der offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende und mit Haftbefehl gesuchte 24 jährige Fahrzeugführer aus Velbert wurde dabei leicht verletzt. Er konnte eigenständig den verunfallten Pkw verlassen, wurde aber anschließend mit einem Krankenwagen in ein örtliches Krankenhaus gebracht.

Zur Beweisführung im Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Einen Führerschein des Beschuldigten konnten die Beamten nicht sicherstellen, da sich herausstellte, dass der 24-jährige VW-Fahrer überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ihm wurde deshalb ausdrücklich jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Zudem erweiterte die Polizei die aktuelle Anzeige um den strafrechtlichen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe konnte der Mann umgehen, indem der noch ausstehende Geldbetrag vor Ort bezahlt wurde. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Wülfrath: Schwerer Unfall nach Verfolgungsjagd
30 Bilder

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Der nicht mehr fahrbereite Pkw VW-Passat wurde von der Polizei geborgen, sichergestellt und abgeschleppt. Der entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mindestens 20.000,- Euro.

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