Velbert streitet mit Hattingen über Kita-Gebühren

Für auswärtige Kinder verlangt die Stadt einen finanziellen Ausgleich von ihren Nachbarn — ein mühsames Verfahren.

Velbert. Es ist eine Sparmaßnahme, die einen gewaltigen Verwaltungsakt nach sich gezogen hat und die jetzt auch noch ins Stocken geraten ist: Velbert verlangt von den Nachbarstädten Wülfrath, Wuppertal, Heiligenhaus und Hattingen einen Kostenausgleich für jedes auswärtige Kind, das eine Kita im Stadtgebiet besucht. Das Kibiz-Gesetz macht diesen umständlichen Vorgang seit dem 1. August 2014 möglich. „Das ist ein irrsinnig aufwendiges Verfahren“, sagt Jürgen Mutz vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales.

Ursprünglich erhoffte sich die Stadt mit dieser Maßnahme, die im vergangenen Jahr zusammen mit anderen Sparmaßnahmen beschlossen wurde, 100 000 bis 150 000 Euro Mehreinnahmen. Wie das? In Velbert werden verhältnismäßig viele Mädchen und Jungen von außerhalb betreut. Doch wohl nicht so viele wie die Stadt glaubte. Mutz verrät bereits: „Es zeichnet sich ab, dass wir Mehreinnahmen in der angestrebten Höhe nicht erzielen werden.“ Aber: Das Verfahren ist selbst für das Jahr 2014 noch nicht abgeschlossen. Während der Ausgleich etwa mit Wuppertal reibungslos verlaufen ist, hakt der Vorgang bei einer anderen Stadt gewaltig.

Nach WZ-Informationen sträubt sich Hattingen, weswegen eine Klärung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unausweichlich geworden ist. Hattingens Pressesprecher Thomas Griesohn-Pflieger bestätigte gestern nur, dass aus Hattinger Sicht kein Ausgleich durchgeführt werden muss: „Wir glauben, dass es sich dabei um ein Nullsummenspiel mit großem Verwaltungsaufwand handelt.“

Simpel ist der Vorgang sicher nicht. Beispiel: Wuppertaler Eltern schicken ihre Tochter in eine Velberter Kita. Velbert verlangt ab sofort dafür einen Ausgleich von den Nachbarn. Wird dieser gezahlt, erstattet Velbert den Eltern ihre bereits geleisteten Gebühren. Dann meldet sich Wuppertal bei den Eltern und erhebt wiederrum die eigenen Gebühren — nach der Wuppertaler Gebührenordnung. Also müssen die Eltern nicht nur alle Angaben erneut machen, sie zahlen am Ende auch einen ganz anderen Beitrag.

Noch schlimmer: Dieser Vorgang funktioniert in beide Richtungen. Sobald Velbert von Wuppertal einen Ausgleich verlangt, verlangt diesen auch Wuppertal von Velbert — für Velberter Kinder, die in Wuppertal betreut wurden.

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