„Scheinverträge hat es nie gegeben“

Ex-Bürgermeister und Ex-GWG-Geschäftsführer Ulrich Eilebrecht.

„Scheinverträge hat es nie gegeben“
Foto: Red

Wülfrath. Die Wülfrather Wohnungsbaugesellschaft erklärte, die Vorwürfe nicht länger aufrecht zu erhalten.

Die GWG hatte Ihnen und Herrn Mielke in der Zeit als gemeinsame Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft vorgeworfen, mit einem Wülfrather IT-Unternehmen Scheinverträge als Kompensation für vor 2008 nicht zustande gekommene Geschäftsverbindungen abgeschlossen zu haben. Stimmte der Vorwurf?

Ulrich Eilebrecht: Der Vorwurf stimmte nicht! Zwischen der GWG und dem besagten IT-Unternehmen hatte es für das Dienstleistungszentrum mehrere Vertragsbeziehungen gegeben, in denen die wechselseitigen Leistungen und Gegenleistungen geregelt waren. Deren Einhaltung haben bei der GWG unsere kaufmännischen und technischen Mitarbeiter monatlich überprüft und erst danach die Zahlungen freigegeben. Sogenannte „Scheinverträge“ hat es niemals gegeben. Ein ungeheuerlicher Vorwurf uns gegenüber.

Wie haben Sie persönlich auf die Vorwürfe reagiert?

Eilebrecht: Als ehemaliger Bürgermeister wie auch als Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft muss man stets darauf vorbereitet sein, selbst Gegenstand des öffentlichen Interesses zu sein. Ich habe den Sachverhalt umgehend sachlich aufgearbeitet und war insoweit vorbereitet, offene Fragen erschöpfend beantworten zu können.

Können Sie sich erklären, warum die GWG und die Stadt als „Mutter“ des stadteigenen Unternehmens gegen Sie gerichtlich vorgegangen sind?

Eilebrecht: Weder die GWG noch die Stadt Wülfrath sind gegen Herrn Mielke und mich in dieser Sache gerichtlich vorgegangen. Die GWG hat vielmehr das IT-Unternehmen auf Räumung verklagt, was den Sachverhalt zur gerichtlichen Prüfung brachte. Herr Mielke und ich sind aktiv geworden und haben uns in dieses Verfahren als sogenannte Streithelfer eingeschaltet, um der Wahrheit schlussendlich ans Licht zu verhelfen.

Wie ist das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal ausgegangen?

Eilebrecht: Das Gerichtsverfahren der GWG gegen das IT-Unternehmen endete in einem Vergleich, in dem die GWG unter anderem erklärte, die zunächst erhobenen Vorwürfe gegen uns nicht länger aufrecht zu erhalten.

Wenn es einen außergerichtlichen Vergleich gegeben hat: Wie erklären Sie sich, dass der Inhaber der Wülfrather IT-Firma gegenüber der GWG, der Stadtspitze und gegenüber der Rheinischen Post behauptete, dass sein Unternehmen für Verträge keine Gegenleistung erbringen sollte und musste?

Eilebrecht: Aus den Verträgen, die wir mit dem IT-Unternehmen geschlossen haben, musste er zu unserer Zeit — wie bereits dargestellt - die vereinbarten Gegenleistungen erbringen. Was nach unserem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Jahr 2009 geschah, wie sich die Vertragsverhältnisse und —inhalte später entwickelten, insbesondere, warum man die Verträge nach der Herauslösung des Rathauses aus dem Gesamtkomplex nicht zu Gunsten der GWG anpasste, können wir nicht beurteilen. Ich betone es gern noch einmal: Unter unserer Verantwortung hat es nie sogenannte „Scheinverträge“ gegeben.

Hat der Geschäftsführer des IT-Unternehmens dies im Gerichtsverfahren nicht mehr behauptet?

Eilebrecht: Nein. Er hat dort vielmehr umfänglichen Beweis angetreten, dass er zu unserer Zeit stets umfängliche Gegenleistungen für die GWG erbracht hatte, in denen er und sein Unternehmen — im Gegenteil - gezwungen waren, zum Teil deutlich über den von ihm zuvor kalkulierten Leistungsumfang hinauszugehen.

Hat sich jemand aus der GWG-Geschäftsführung oder aus der Stadtspitze nach dem Vergleich bei Ihnen gemeldet und ein Gespräch gesucht?

Eilebrecht: Nein. Warum auch? Die Sache ist zu unserer vollen Zufriedenheit in jeder Hinsicht aufgeklärt und entschieden worden. Am Ende steht fest: Alle Vorwürfe waren nur „heiße Luft“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort