Mietvertrag für ehemaliges Krankenhaus endet erst 2018

Sozialausschuss befasste sich mit Lage der Flüchtlinge, der Inklusion von Behinderten und Energie-Armut.

Mietvertrag für ehemaliges Krankenhaus endet erst 2018
Foto: simba

Velbert. Soll die Stadt einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten einstellen, der die Inklusion in Velbert nach der UN-Behindertenrechtskonvention betreibt? Auf Antrag der SPD beriet darüber der Sozialausschuss und erteilte der Verwaltung einen Prüfauftrag, dessen Ergebnisse auf der nächsten Sitzung im September vorgestellt werden. Der ehemalige Bürgermeister Bernd Tondorf wird weiterhin als ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter die Interessen der Menschen mit Handicap vertreten.

„In den nächsten Jahren soll kein Flüchtling in einer Turnhalle übernachten müssen“, das ist ein Fazit aus dem Bericht der Verwaltung zum Unterbringungskonzept von Flüchtlingen. Vor zwei Jahren verabschiedete der Rat ein Konzept mit dem Ziel, auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen zu verzichten. Bei sinkenden Flüchtlingszahlen sollte schrittweise die Belegung der Notunterkünfte reduziert werden, um mittelfristig die Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen.

Die Halle Waldschlösschen steht den Sportlern schon lange wieder zur Verfügung, die Wohnhäuser für Flüchtlinge an der Siebeneicker Straße gehen ihrer Vollendung entgegen. Seit einem Jahr kommen deutlich weniger Menschen nach Velbert, als noch Ende 2015 angenommen. Darum konnte zum 1. Juni der Betrieb im ehemaligen katholischen Krankenhaus Neviges eingestellt werden (die WZ berichtete). Das Gebäude wird allerdings bis zum September 2018 vorgehalten, weil der Mietvertrag erst Ende 2018 ausläuft.

Die Einrichtung an der Talstraße wird enger betreut. Das Areal ist eingezäunt und verfügt über eine geregelte Zugangskontrolle. Die enge Betreuung durch Sozialarbeiter und Hausmeister in den eigenen Einrichtungen und Wohnungen der Stadt hat sich nach Aussage der Verwaltung sehr bewährt und soll fortgeführt werden. Allerdings wird prognostiziert, dass die in den nächsten Jahren noch weiter steigende Zahl der anerkannten Flüchtlinge den sozialen Wohnungsmarkt im Segment kleinerer Wohnungen weiter belasten wird.

Energie-Armut gibt es auch in Velbert. Sabina Klischat-Tilly von der Verbraucherzentrale nannte die Gründe: „Hohe Energiepreise, hoher Verbrauch und Niedrigeinkommen. Oftmals verstärkt durch mangelnde oder fehlende Finanz- und Planungskompetenz, Überschuldung und kritische familiäre Lebensereignisse“, zählte sie auf.

Die Verbraucherzentrale kann effektiv helfen, hier ein Fall aus der Praxis: „Ein Mann Anfang 50 ist in einer schweren Lebenskrise, Ehe kaputt, Job weg, er lebt vom Arbeitslosengeld II. Seinen finanziellen Forderungen kann er nicht nachkommen, die Rechnungen stapeln sich, der Gashahn wird abgedreht, der Strom gesperrt, die Energieversorger fordern 2580 Euro. Bei der Beratung in der Verbraucherzentrale wird festgestellt, dass die Gasabrechnung fehlerhaft ist, die Forderungen verringern sich um 1300 Euro. Auf den Rat der Verbraucherschützer wendet sich der Klient an die Erwerbslosenberatung „Bepro“, die festgestellt, dass über mehrere Monate hinweg keine Heizkosten in seinem Leistungsbescheid berücksichtigt wurden. Nach Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter erhält er eine Nachzahlung über 692 Euro. Über den Rest der Forderung kann er ein Sozialdarlehen beantragen. Strom- und und Gasanschluss werden wieder freigeschaltet. Sollte es noch Engpässe geben, führt der nächste Weg zur Energieberatung.

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