Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau

Schwurgericht verurteilt Wolfgang S. (53) aus Velbert. Richter: „Eine eiskalte Tat.“

Velbert/Wuppertal. Für den heimtückischen Mord an seiner Ehefrau soll der Velberter Wolfgang S. (53) lebenslänglich ins Gefängnis. Laut Urteil des Landgerichts Wuppertal hat der Familienvater und frühere Geschäftsmann Ende Januar dieses Jahres seine zwei Jahre jüngere Frau von hinten mit einem Seil gedrosselt und anschließend mit Küchenmessern erstochen, als sie von Einkäufen ins gemeinsame Haus in Velbert-Langenberg heimkehrte. „Das war die geplante, eiskalte Tötung einer Ehefrau“, sagte der Vorsitzende Richter Robert Bertling am Donnerstag zur Urteilsbegründung.

Der Angeklagte habe es nicht ertragen können, dass seine Frau sich trennen wollte. Nach 32 Ehejahren voller Streit und Demütigungen hatte sie über das Internet einen Freund kennengelernt. Ihr Plan, auszuziehen, habe den vermeintlichen Besitzanspruch des Mannes verletzt, sagte der Richter: „Man kann diesen Fall nur verstehen, wenn man das Leben der Familie analysiert.“

Das Gericht hat das getan. An 15 Verhandlungstagen hörten die Richter Nachbarn, Freunde und Familienangehörige an. Diese berichteten von Schlägen des Mannes gegen seine Frau, davon, dass er sie kontrollieren wollte und ihr Geld für den Geschlechtsverkehr geboten habe. „Dabei war sie seine einzige Bezugsperson. Es ist einzigartig, dass jemand ganz ohne Kontakte in der Welt existiert“, sagte der Richter.

Die Eltern und Geschwister des Opfers und eines der vier Kinder des Paares verfolgten am Donnerstag die Urteilsverkündung. Die 19-Jährige hatte die Leiche ihrer Mutter im Hausflur entdeckt.

Viele senkten ihre Blicke, als der Richter noch einmal die Tötung der Frau beschrieb. Einmal richtete der Angeklagte sich auf, als wolle er dem Richter ins Wort fallen, ließ sich aber von seiner Verteidigerin beruhigen. „Er ist wirtschaftlich und privat gescheitert“, sagte Bertling.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer die Version ihres Mandanten wiederholt. Dem zufolge sei die Tat aus einem Streit im Hausflur hervorgegangen. Sie hatte eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt, wegen eines vom Gesetz so vorgesehenen „minder schweren Falls des Totschlags“.

Dafür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte, stellte das Gericht fest, ebenso wenig wie für eine Tat im Affekt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt in Haft.

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