Langes Warten auf eine Antwort

Weil ihm das Bürgermeister-Büro nicht schnell genug arbeitete, reichte Günter Freund Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Langes Warten auf eine Antwort
Foto: Simone Bahrmann

Gottes Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Aber es gibt ziemlich böse Zungen, die behaupten, dass diese im Vergleich mit Verwaltungen geradezu rasend schnell arbeiten. Über zu langsames Arbeiten in der Verwaltung ärgert sich gerade der frühere CDU-Chef Günter Freund. Und seinen Ärger will er nicht unkommentiert stehenlassen, sondern er hat gegen Bürgermeisterin Claudia Panke Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet.

Der Reihe nach: Am 10. Februar wendet sich Freund mit einem Offenen Brief an die Stadtverwaltung, will wissen, ob die Straßenbeleuchtung nach Rohdenhaus und Flandersbach nur hätte abgeschaltet werden sollen oder, ob der Abriss derselben zusätzliche Kosten verursachte (die WZ berichtete). Auch will Freund wissen, ob eventuell mit dem Kreis darüber noch mal verhandelt worden sei.

Die Antwort aus der Verwaltung kommt schnell. Am 12. Februar teilt das Büro der Bürgermeisterin, dass die Fragen von Freund am 3. März im Rahmen der anstehenden Ratssitzung beantwortet würden. Er könne auch gleich an dieser Sitzung teilnehmen. Und: „Im Anschluss erhalten Sie einen Auszug der Niederschrift, aus der die Antworten auf Ihre Fragen zu entnehmen sind.“

Günter Freund geht zur Sitzung. „Als der öffentliche Teil zu Ende war, habe ich den Saal verlassen und bin nach Hause gegangen. Ich dachte, dass die schriftliche Antwort vielleicht in ein paar Tagen kommt. Drei Wochen später, am 24. März, fasst Freund via E-Mail eine Erinnerung ans Bürgermeister-Büro. „Seit mein Offener Brief Sie erreichte, sind immerhin schon sechs Wochen ins Land gezogen“, mahnt er an.

Die Antwort dauert über eine Woche und ist auch nicht mehr so ausführlich wie zu Beginn der Korrespondenz: „Leider war auch unser Büro von der Grippewelle betroffen. Daher ist die Niederschrift des Rates noch nicht fertiggestellt. Sobald die Niederschrift unterzeichnet und freigegeben wurde, erhalten Sie unmittelbar eine Antwort.“

„Da hatte ich den Kaffee auf“, sagt Freund. Besonders, als er nochmal die Gemeindeordnung aufschlägt und feststellt: Eine Niederschrift hat innerhalb von acht vollen Werktagen zu erfolgen. „Ich warte schon über vier Wochen“, sagt der 67-Jährige. Drei Stunden nach Erhalt der Mail aus dem Bürgemeister-Büro erstattet er bei der Kreisverwaltung Dienstaufsichtsbeschwerde.

„Herr Freund hatte ja schon mündlich eine Antwort bekommen“, sagt Silke Volz-Schwach, Leiterin des Bürgermeister-Büros. Für sie entscheidend: „Die Geschäftsordnung bindet nur Politik und Verwaltung“, sagt sie. Sie gelte nicht für Bürger. Sprich: Günter Freund hatte kein Anrecht auf eine schriftliche Antwort in acht Tagen.

Erschwerend sei die Grippe hinzugekommen. Sie selbst sei zwei Wochen lang krank gewesen, erklärt Volz-Schwach. Sie versichert allerdings, dass der Mann nun so schnell wie möglich seine schriftliche Antwort erhalten soll.

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