Gutachter im Mordprozess: Angeklagter voll schuldfähig

Der Psychiater kann jedoch nicht ausschließen, dass Wolfgang S. seine Frau in einer „Ausnahmesituation“ getötet hat.

Wuppertal/Velbert. Der Bericht des Psychiaters ist lang, aber das Ergebnis eindeutig: Aus Sicht des ärztlichen Gutachters ist der 53-jährige Angeklagte aus Velbert-Langenberg, der im Januar seine Frau (51) getötet hat, voll schuldfähig.

Der frühere selbstständige Handelsvertreter und vierfacher Vater hat die Tat zugegeben. Er verteidigt sich vor dem Landgericht Wuppertal jedoch seit August gegen den Vorwurf, sie heimtückisch und aus Habgier begangen zu haben. Es geht um die Frage, ob am Ende eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags stehen wird. „Ich mach’ auf Psycho, dann bin ich in fünf Jahren wieder raus“, so hat der Angeklagte einer Zeugin zufolge seine Tat angekündigt.

Streit und Gewalt soll es im Haus der Familie mit vier Kindern seit Jahren gegeben haben. „Es tut mir unendlich leid, was ich euch angetan habe“, das hat Wolfgang S. jedoch aus dem Untersuchungsgefängnis an seine Kinder geschrieben.

Die verschiedenen Seiten des Angeklagten stünden unverbunden nebeneinander, führte der Gutachter aus. Der Mann sei sehr ichbezogen und zeige nach außen ein Bild der Stärke, das nicht unbedingt zutreffe. Er habe gesagt, dass er seine Frau noch liebe. Dabei sehe er in Menschen vorwiegend deren Nutzen für seine eigenen Zwecke. Es liege aber keine psychische Krankheit vor, keine Hirnschädigung oder Sucht.

Zum 50. Geburtstag der Frau, sieben Monate vor der Tat, habe sich die Familie Bekannten gegenüber noch so stabil gezeigt, wie es ging. Danach spitzte sich die Lage zu: Die Frau lernte über das Internet einen anderen Mann kennen, wollte schließlich ausziehen. „Das erste Mal in meinem Leben habe ich Spaß“, soll sie ihrem Ehemann vorgehalten haben.

Nicht ausschließen kann der Gutachter, dass eine plötzliche Krise den Angriff des 53-Jährigen auf seine Frau mit einem Würgeseil und später mit Küchenmessern ausgelöst hat. Drohungen sprächen aber eher für eine gedankliche Einstellung auf die Tat. Ob das Seil, das er im Hausflur benutzt hat, zufällig griffbereit lag oder nicht, das müssten die Richter entscheiden.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden in der kommenden Woche erwartet.

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