Ehrenamtler brauchen erweitertes Zeugnis

Es gelten strengere Regeln für die Helfer.

Ab sofort soll es Zuschüsse für ehrenamtliche Tätigkeiten nur noch geben, wenn die Helfer ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Jugendhilfeausschuss berät dies in der Sitzung am nächsten Mittwoch.

Die Richtlinien des neuen Bundeskinderschutzgesetztes verlangen, dass Ehrenamtliche, die Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, künftig ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies muss auch die Stadt Wülfrath umsetzen.

Viele Vereine, Verbände und Organisationen sind angeschrieben worden, sie sollen die Zeugnisse ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter sammeln und an die Stadt schicken. Dem sind viele Vereine nachgekommen.

Mit dem künftigen Beschluss werden Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Studienfahrten, internationale Jugendbegegnungen und Betreuerschulungen vom Jugendamt weiter finanziell gefördert. Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz bestehen erhöhte Anforderungen für in der Jugendhilfe tätige haupt- und ehrenamtliche Personen, unter anderem durch die Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse.

„In Umsetzung des Wülfrather Kinderschutzkonzeptes werden mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zum Kindesschutz abgeschlossen, die zukünftig eine Voraussetzung bei einer Förderung von Maßnahmen sein sollen“, heißt es in der Vorlage. Grundsätzlich ist klar: Kinder und Jugendliche sollen wirksamer gegen Vernachlässigung, Gewalt und sexuelle Übergriffe geschützt werden.

Die Städte und Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendarbeit wollen den Schutz sicherzustellen. Ein Baustein ist das Führungszeugnis. Dies dient dazu, einschlägig vorbestrafte Personen von der ehrenamtlichen Mitwirkung an der Aufgabenwahrnehmung in der Jugendhilfe fernzuhalten und auszuschließen, heißt es.

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